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Gerichtsverhandlung in Ankara: Protokoll eines Prozesses

Auf Einladung der türkischen Bildungsgewerkschaft EĞITIM SEN nahmen Cetin Mogultay und Philipp Einfalt für die GEW als Prozessbeobachter an einer Gerichtsverhandlung gegen mutmaßliche IS Terroristen in Ankara teil. Das Protokoll eines Prozesstages.

Angehörige mit Bildern der Opfer am 6. Februar 2017 vor dem Strafgerichtshof in Ankara (Foto: Philipp Einfalt)
Im Strafgerichtshof in Ankara (Foto: Philipp Einfalt)

Die GEW wird von ihren Partnergewerkschaften immer wieder zu Prozessbeobachtungen eingeladen. An dieser Stelle veröffentlicht die GEW die Protokolle der Verhandlungsstage vor dem Strafgerichtshof in Ankara, verfasst von Cetin Mogultay und Philipp Einfalt in ihrer Funktion als Prozessbeobachter des GEW-Hauptvorstands.

Der Anschlag

Anlass zu diesem Prozess ist ein am 10.Oktober 2015 in Ankara durch zwei Selbstmordattentäter verübter Anschlag auf eine von Gewerkschaften und anderen demokratischen Organisationen organisierte Großdemonstration. 101 Menschen starben, über 500 wurden verletzt - ein Massaker. Zwei mutmaßliche IS-Terroristen zündeten während der Kundgebung für Freiheit, Frieden und Demokratie ihre am Körper getragenen, maßgefertigten Sprengstoffwesten. Unter den Opfern und deren Hinterbliebenen befinden sich viele Gewerkschaftsmitglieder. Sieben aktive Mitglieder der türkischen Bildungsgewerkschaft Eğitim Sen wurden in den Tod gerissen. Weitere Opfer hat KESK, der Dachverband der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, zu beklagen.

Zu der Kundgebung hatten neben Eğitim Sen und KESK auch der Dachverband von Gewerkschaften der progressiven Arbeiterschaft in der Türkei (DISK), der Verband der türkischen Ärzte (TTB), der Verbund der Kammer der türkischen Ingenieure und Architekten (TMMOB) und weitere demokratischer Organisationen und politische Parteien. Sie alle hatten ein einziges Ziel: Sie wollten, nachdem alle Gespräche, die Kurdenfrage friedlich zu lösen, einseitig von der türkischen Seite abgebrochen wurden, und gegen das kurdische Volk ein brutaler Krieg in Gang gesetzt worden war, ihre Stimme gegen den Gewalt erheben und für Frieden und für ein friedliches Miteinander der Völker ein Zeichen setzen. Nachdem hunderttausend Menschen aus allen Regionen der Türkei angereist waren und sich auf dem Bahnhofsvorplatz in Feststimmung getroffen hatten, gingen nach Angaben der Nebenkläger um 10:04 Uhr im Viersekundenabstand zwei Bomben hoch, die durch zwei Selbstmordattentäter gezündet wurden. Dieser Anschlag war der bisher blutigste Selbstmordanschlag in der Geschichte der Türkei.

Der Prozess

Der Prozessauftakt fand am 07.November 2016 statt. Nach einer Unterbrechung nahm die 4.Kammer des Landgerichts für schwerstwiegende Straftaten in Ankara die Prozessfortsetzung vom 06. - 08. Februar 2017 wieder auf. Neben den von der GEW mandatierten Mitgliedern Çetin Moğultay und Philipp Einfalt waren noch Holger Griebner, ver.di-Mitglied Walter Hofmann, ein IG-Metall-Mitglied, und zwei Rechtsanwälte aus Bremerhaven, Konrad Schäfer und Mathias Giese als Prozessbeobachter aus Deutschland angereist. Am 06.Februar 2017 trafen wir morgens um 9:30 Uhr die Angehörigen von Opfern und Verletzten des Anschlags, die sich in einem "Verein 10. Oktober -Frieden und Solidarität" zusammengeschlossen haben, sowie Vertreter*innen von demokratischen Organisationen, Rechtsanwält*innen, die Presse und einige Abgeordnete der HDP und CHP. In kurzen Redebeiträgen wurde auf die Bedeutung des Prozesses hinwiesen.

Vor dem von schwer bewaffneten Polizeikräften bewachten Gerichtsgebäude versammelten sich Überlebende und Hinterbliebene zu einer Kundgebung, auf der Plakate mit Fotos der getöteten Opfer hoch gehalten wurden. Nach mehreren Sicherheitskontrollen konnten wir das Gerichtsgebäude betreten. Gemeinsam mit weiteren 300-400 Menschen nahmen wir im Gerichtssaal Platz. Nach der Feststellung der Personalien der anwesenden Rechtsanwälte und Nebenkläger versuchten deren Anwälte mit einem mündlichen Antrag, ihre beiden Kollegen aus Bremerhaven als Beobachter ins Protokoll aufnehmen zu lassen, dies wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass die Strafprozessordung in diesem Zusammenhang keine Regelung vorsieht.

Im Kreuzverhör der Anwälte

Die Verhandlung begann mit der Vernehmung der Angeklagten Esin Altintug, Ehefrau einer der Schlüsselfiguren der IS-Szene in der Region Gaziantep. Ihr Ehemann Halil Ibrahim Durgun soll das Blutbad in Ankara geplant, die beiden Selbstmordattentäter des Anschlags am 10.Oktober 2015 in einem Pkw nach Ankara geführt und sich nach dem Anschlag selbst bei einer Hausdurchsuchung in Gaziantep in die Luft gesprengt haben. Esin Altintug, die sich in einem Zimmer im selben Haus aufhielt, wurde anschließend festgenommen. Sie gab in ihrer Aussage an, dass ihr Mann nach dem Massaker in Ankara sein Aussehen völlig verändert und dass sie nichts davon gewusst habe, dass ihr Mann für den IS arbeite.

Dem Kreuzverhör der Anwälte konnte sie schließlich keinen Widerstand mehr leisten und antwortete auf Fragen, dass sich ihr Mann im letzten Jahr einen religiösen Lebensstil angeeignet, seinen Rauch- und Alkoholkonsum radikal aufgegeben, in seiner Wohnung wöchentlich unter dem Deckmantel von Koranlesungen Versammlungen abgehalten und auf diesem Wege Anhänger angeworben habe. In der Stadt Gaziantep wurde so ein Netz der Terrororganisation IS aufgebaut, an mehreren Orten wurden in Kellerräumen Lager angemietet, um dort Waffen, acht Sprengstoffwesten und weiteres Material zu lagern. Aus diesen Zellen heraus wurden die Selbstmordanschläge in der gesamten Türkei geplant und umgesetzt.

Verhaftung im Gerichtssaal

Auf unermüdliches Beharren der Rechtsanwälte hin sah sich der Staatsanwalt gezwungen, die Verhaftung der Frau zu fordern. Sie wurde im Gerichtssaal festgenommen und ins Gefängnis abgeführt. So ist ihr Kontakt mit der IS-Szene in Gaziantep unterbrochen. Esin Altintug ist nun in U-Haft genommen, ob sie später bestraft wird, muss abgewartet werden. Ferner wurde gegen eine weitere Angeklagte, Hatice Akaltin, die von Altintug in ihrer Wohnung regelmäßig besucht wurde und sich auf der Flucht befindet, Haftbefehl erlassen. Mit der Verhaftung von Altintug hat sich die Zahl der mutmaßlichen IS-Terroristen in U-Haft auf 18 erhöht, weitere 18 Angeklagte befinden sich derzeit auf der Flucht.

Am Nachmittag wurden zwei weitere Angeklagte aus der U-Haft dem Richter vorgeführt und angehört. Die Angeklagten, Talha Günes und Metin Akaltin, betonten zu Beginn ihrer handschriftlich verfassten und vorgelesenen Aussagen, die stark politisch und religiös geprägt waren, dass sie sich deshalb in Haft befinden, weil sie Muslime und Protagonisten eines Scharia-Rechtssystem seien, und wiesen die ihnen in der Klageschrift vorgeworfenen Straftaten zurück. Sie unterstrichen, dass sie von diesem Gericht keine gerechte Verurteilung erwarten, und lehnten alle Rechtssysteme ab, die nicht auf einem Scharia-Rechtssystem basieren. Sie weigerten sich, auf die Fragen der Klägeranwälte eine Antwort zu geben. Weiterhin beleidigten sie Betroffene und deren Anwälte, sodass es zu Tumulten im Gerichtssaal kam.

Gespräche mit Betroffenen, Vertretern der Gewerkschaft und der deutschen Botschaft

Nach der Gerichtsverhandlung wurden wir von den Betroffenen und deren Anwälten zu einem Gespräch geladen. Der Krefelder GEW-Vorsitzende Philipp Einfalt wurde für diesen Termin als Sprecher der Delegation benannt und sprach den Anwesenden im Namen der GEW und den anderen Mitgliedern der Delegation Mitgefühl und Solidarität aus. Unsere Anwesenheit und die Prozessbeobachtung wurden sehr hoch gewertet. Später am Abend trafen wir uns mit Leitungsmitgliedern von KESK und Eğitim Sen zum Gedankenaustausch. Weiterhin war eine Mitarbeiterin der deutschen Botschaft anwesend. Die Situation in der Türkei ist schwierig. Viele Beschäftigte sind entlassen. Unter anderem werden zurzeit 800 Mitglieder von Eğitim Sen, die aus dem Lehrerberuf entlassen wurden, von ihrer Gewerkschaft finanziell unterstützt. Sehr lange kann eine Gewerkschaft alleine solche Kosten nicht tragen!

Die Aussagen der Opfer

Am zweiten Verhandlungstag wurden die Angehörigen der Opfer und die Verletzten angehört.

Alle 39 Nebenkläger, die an diesem Tag angehört wurden, betonten in ihren Aussagen, dass 

  • die im Vorfeld des Anschlags beim türkischen Geheimdienst eingegangenen Anzeigen, die auf einen Anschlag am 10.Oktober 2015 hinwiesen, nicht ausgewertet wurden und nicht darauf reagiert wurde,
  • weder während der Anreise nach Ankara noch am Anschlagstag auf dem Bahnhofsvorplatz Sicherheitskontrollen stattgefunden hätten und auf dem Platz keine Polizeipräsenz vorhanden war, was bei solchen Kundgebungen in keiner Weise üblich ist,
  • Verletzte nach dem Anschlag mit Gasbomben angegriffen wurden, was bei einigen zu inneren Blutungen und zum Tod geführt hat,
  • ärztliche Erste Hilfe erst zwanzig Minuten nach dem Anschlag vor Ort war, deren Arbeit durch die Polizei aber verhindert wurde, weil die Ersthelfer keinen Zugang zum Bahnhofsvorplatz hatten,
  • Körperteile achtlos weggekehrt oder auf sie getreten wurde.

Alle Nebenkläger erstatteten gegen die politisch Verantwortlichen und weitere Personen, die am Tag des Anschlags keine Sicherheitsmaßnahmen trafen und die ärztliche Hilfe verhinderten, Anzeige, ebenso gegen die Polizisten, die mit Gasbomben die Menschen in ihrer Panik angriffen und dadurch teilweise deren Tod verursachten. Die als Kläger angehörten Verletzten berichteten, dass ihr Leben und das Leben ihrer Familien durch diesen Anschlag zerstört wurde, dass sie 16 Monate nach dem Anschlag immer noch traumatisiert sind, nachts von dem blutigen Anschlag träumen, das Blut und die Schreie der Menschen stets vor ihren Augen sehen und einige aufgrund ihrer schwerwiegenden Verletzungen nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten.

Tumulte im Gerichtssaal

Nachdem am Nachmittag die Rechtsanwältin Mehtap Sakinci Coskun, die bei dem Anschlag ihren Mann Uygar Coskun verlor, als Nebenklägerin am Ende ihres Vortrags die Namen der 101 Verstorbenen, den 18 Angeklagten in die Augen schauend, laut einzeln vorgelesen hatte, fügte einer der Angeklagten, Mehmedin Barac, den Namen des Selbstmordattentäters Yasin Börü laut hinzu. Dies sorgte im Gerichtssaal für heftige Unruhe. Plastikwasserflaschen und Laufstöcke wurden von den Nebenklägern aus den hinteren Reihen auf die 18 Angeklagten geworfen. Menschen weinten, andere versuchten, sich über die Bänke und den schwer bewaffneten Schutzwall aus Polizisten und Soldaten hinweg auf die Angeklagten zu stürzen. Dabei wurden auch Mitglieder unserer Delegation von Wasserflaschen getroffen, eine Nebenklägerin wurde von der Polizei beschimpft und mit Knüppeln geschlagen, sie fiel in Ohnmacht. Die Angeklagten wurden unter Stockschlägen vom Gefängnispersonal aus dem Gerichtssaal gebracht. Wir sahen uns aus Sicherheitsgründen gezwungen, den Gerichtssaal verlassen.

Prozessfortsetzung ohne Angeklagte

Die Turbulenzen im Gerichtssaal dauerten ca. 10 Minuten, nach einer dreißigminütigen Unterbrechung wurde die Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten fortgeführt, was für eine lange Auseinandersetzung zwischen den Klägeranwälten*innen und dem Vorsitzenden Richter führte. Die Anwälte beharrten darauf, dass die Angeklagten in den Saal geführt werden und der Prozess in deren Beisein stattfindet, damit einer möglichen rechtlichen Beanstandung wegen Formfehlern vorgebeugt wird. Gegen den Polizisten, der die Nebenklägerin beschimpft und geschlagen hatte, wurde durch die Anwälte Strafanzeige erstattet. Der Vorsitzende Richter blieb bei seiner Entscheidung. Er begründete dies mit der angespannten Situation und nicht ausreichend vorhandenen Sicherheitsnahmen im Verhandlungssaal, die auch nicht so schnell geschaffen werden könnten. Er sicherte den Anwälten zu, dass seine Entscheidung sich nur auf den Verlauf des heutigen Tages beziehe.

Fazit und Ausblick

Das Gericht - das Präsidium - verhielt sich im Verlauf der Verhandlung fair, so durften alle Nebenkläger ihre Aussagen ungehindert machen und Anträge stellen. Ob aus den Aussagen Konsequenzen durch das Gericht gezogen werden und den gestellten Anträgen Folge geleistet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beantworten, da der Prozess fortgesetzt wird. Uns ist ohne Zweifel klar geworden, dass die Angeklagten aus der Stadt Gaziantep in der südöstlichen Türkei zu dem Netzwerk des IS zählen, dort aktiv für den IS gearbeitet, junge Menschen rekrutiert und zur Ausbildung nach Syrien geschickt haben. Der Anschlag in Ankara wurde von ihnen geplant und umgesetzt. Aufgrund der verschiedenen Aussagen und vorgelegten Beweise konnte die Vernetzung der Angeklagten untereinander in Gaziantep nachverfolgt werden. Die Anklagepunkte rund um die Sicherheitsvorkehrungen, die Bergung der Verletzten und Toten sowie alle weiteren ungeklärten Vorgänge im Zusammenhang mit der Kundgebung, auf der es zu dem Anschlag kam, müssen rückhaltlos aufgeklärt werden. Es gilt zu bedenken, dass es sich hier durchaus um einen politischen Prozess handelt, dessen Ergebnis noch offen ist. Der Ausgang wird auch davon bestimmt werden, inwieweit die Politik ihren Kampf gegen den IS, von dem sie auch bedroht wird, fortsetzt.

Wie uns am 12.Februar eine EĞITIM-SEN-Kollegin aus Istanbul, die vom 06. - 10.Februar als Nebenklägerin am Prozess beteiligt war, auf unsere Nachfrage per Mail mittteilte, wurde der Prozess unter Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen im Verhandlungssaal mit Beteiligung der Angeklagten am 09.Februar fortgeführt und zwecks weiterer Beweisaufnahme und Auswertung der Aus-sagen der Nebenkläger erneut unterbrochen. Am 02.Mai 2017 wird die Verhandlung wieder aufgenommen und am 03./04.Mai 2017 fortsetzt. Ferner teilte sie mit, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Erörterung am letzten Verhandlungstag einen Antrag auf Anhörung der Verantwortlichen bezüglich der nicht getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und der Nichtgewährung der Erste-Hilfe-Maßnahmen gestellt und dafür vom Vorsitzenden Richter grünes Licht bekommen hat. Damit werden Anfang Mai 2017 bei der Prozessfortsetzung die Verantwortlichen in die Pflicht genommen.