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Teilnahme am Beamtenstreik

Gericht hebt Disziplinarverfahren auf

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Verweis gegen eine Beamtin aufgehoben, die 2015 am Beamtenstreik teilgenommen hatte. Die GEW Hessen bewertet die Entscheidung als Erfolg.

Die GEW will das Beamtenrecht modernisieren, um die Position der verbeamteten Lehrkräfte zu stärken. (Foto: GEW)

Im Kampf um die Modernisierung des Beamtenrechts hat die GEW in Hessen einen Teilerfolg errungen: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hob einen Verweis gegen eine Beamtin auf, die 2015 am Beamtenstreik teilgenommen hatte. 

Zu der Arbeitsniederlegung hatte die GEW Hessen aufgerufen, um die von der Landesregierung verordnete Null-Runde 2015 zu verhindern. Ziel war es, die Übertragung des Tarifergebnisses zu erreichen. Unter anderem diese Null-Runde führte zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Besoldung in Hessen nicht verfassungskonform sei

Überlange Verfahrensdauer

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sah den Verweis acht Jahre nach dem Streik nun als nicht mehr zweckmäßig an. Juristisch ausschlaggebend war die überlange Verfahrensdauer, nach vier Jahren muss der Dienstherr das Verfahren zu Ende geführt haben.

„Es ist Zeit für ein modernes Beamtenrecht, das den Kolleginnen und Kollegen die vollen Koalitionsrechte zugesteht.“ (Thilo Hartmann)

Der Landesvorsitzende Thilo Hartmann bewertete die Entscheidung als Erfolg: „Seit heute ist klar, dass massenhaft verhängte und in die Länge gezogene Disziplinarverfahren kein geeignetes Mittel sind, um Beamtinnen und Beamte daran zu hindern, sich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen. Es ist Zeit für ein modernes Beamtenrecht, das den Kolleginnen und Kollegen die vollen Koalitionsrechte zugesteht“.

Die GEW Hessen fordert das Kultusministerium auf, alle Disziplinarverfahren unverzüglich einzustellen und den Kolleginnen und Kollegen die noch ausstehenden Dienstjubiläen zu gewähren. 

Engagement der GEW

Beamtinnen und Beamte dürfen in Deutschland nicht streiken. Die GEW will das ändern und damit das Beamtenrecht modernisieren, um die Position der verbeamteten Lehrkräfte zu stärken. 

Die Bildungsgewerkschaft geht – wie das Völkerrecht und das internationale Arbeitsrecht – davon aus, dass es ein Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen gibt. Teil dieses Menschenrechts ist das Recht, auch den Arbeitskampf als letztes Mittel anzuwenden. 

Die GEW fordert gemeinsam mit dem DGB die vollen Koalitionsrechte auch für Beamtinnen und Beamte. In den vergangenen zehn Jahren folgten rund 10.000 verbeamtete Lehrkräfte in verschiedenen Bundesländern Streikaufrufen der GEW, meist als „Warnstreik“ für einige Unterrichtsstunden.