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Gerechtigkeit für Homosexuelle: "Da gibt es noch eine offene Rechnung"

Ein neues Gesetz sieht vor, die nach dem 1969 abgeschafften Paragrafen 175 verurteilten Homosexuellen zu rehabilitieren. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren will auch nichtinhaftierte Opfer entschädigen.

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) fordert über die aktuellen Pläne zur Rehabilitierung nach dem Paragraf 175 bestrafter Homosexueller hinaus einen Härtefallfonds. "Auch nichtinhaftierte Männer hatten Nachteile, beispielsweise, wenn sie durch die Ermittlungen ihren Arbeitsplatz verloren", sagte BISS-Vorstandsmitglied Sigmar Fischer im "E&W"-Interview. Auch diese Opfer müssten entschädigt werden. "Da gibt es noch eine offene Rechnung."

Außerdem verlangt die BISS Geld vom Bund, um für Betroffene eine Informationsstelle einzurichten, sowie eine Kollektiventschädigung. "Damit wollen wir Projekte fördern, die die Lebenssituation homosexueller Senioren verbessern." Das neue Gesetz sieht vor, dass jeder 3.000 Euro erhält, der im Gefängnis saß. Plus 1.500 Euro für jedes Haftjahr.

In der Bundesrepublik gab es bis 1969 etwa 100 000 Ermittlungsverfahren, bei der Hälfte kam es zu Verurteilungen. Von den 50.000 Männern, die nach Paragraf 175 verurteilt wurden, leben schätzungsweise noch 5.000.

Das Interview von Kathrin Hedtke ist in voller Länge in der Mai-Ausgabe der "E&W" veröffentlicht.