Die ungewöhnliche Konstellation von Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine gemeinsame Erklärung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen vorgelegt. Die Erklärung macht auf der einen Seite deutlich, dass das Ziel eines Hochschulstudiums auch die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen ist. Auf der anderen Seite stellt sie klar, dass Beschäftigungsfähigkeit mehr ist als der Erwerb von Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.
Persönlichkeitsbildung, aber auch die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement werden von HRK, BDA und DGB neben der Arbeitsmarktvorbereitung und der Wissenschaft als zentrale Dimension akademischer Bildung benannt. Weiter wird die "wissenschaftliche Problemlösungskompetenz" als wichtiges Merkmal eines Hochschulstudiums unterstrichen. Das Recht der Studierenden, ihr Studium aktiv zu gestalten, wird hervorgehoben.