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Streit um TVöD-Ergebnis

Gehaltserhöhungen können pünktlich bezahlt werden

Nachdem die kommunalen Arbeitgeberverbände die Zahlung der vereinbarten Entgelterhöhungen hinausschieben wollten, konnten die Tarifparteien nun den noch offenen Streitpunkt klären. Die Entgelterhöhungen zum TVöD können pünktlich bezahlt werden.

Der Streit um das TVöD-Ergebnis ist beigelegt. Die Gehaltserhöhungen können pünktlich bezahlt werden.

Am 11. März 2021 haben die Tarifparteien die Redaktionsverhandlungen zum Abschluss des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 25. Oktober 2020 erfolgreich beendet. Der zuletzt noch offene Streitpunkt war die steuerliche Behandlung des Dienstradleasing. Auch dazu ist nun ein Kompromiss gefunden worden. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kündigte an, dass die vereinbarten Tariferhöhungen pünktlich zum 1. April ausgezahlt werden können. Die GEW fordert die Kommunen auf, die Erhöhungen zügig umzusetzen, so dass alle Beschäftigten sie pünktlich mit dem April-Gehalt bekommen.