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DUZ Special zum GEW-Gesetzentwurf

Für eine Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft

„Dauerstellen für Daueraufgaben“ – so lautet der Titel des DUZ Special, in dem die acht Eckpunkte der GEW für eine Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu einem Wissenschaftsentfristungsgesetz übersichtlich dargestellt werden.

Die GEW fordert eine erneute Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). (Foto: Jürgen Bindrim)

In ihrem gemeinsamen Editorial arbeiten GEW-Vorsitzende Maike Finnern und ihr Stellvertreter und GEW-Hochschulexperte Andreas Keller die Schwächen des geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) heraus. „Das WissZeitVG gibt vor, die wissenschaftliche Qualifizierung zu fördern, legitimiert aber tatsächlich eine hemmungslose Befristungspraxis, die zum Selbstzweck geworden ist“, kritisieren sie. Es sei daher „höchste Zeit“, diese „Qualifizierungslüge“ aufzudecken und das Gesetz umfassend zu reformieren.

„Das WissZeitVG gibt vor, die wissenschaftliche Qualifizierung zu fördern, legitimiert aber tatsächlich eine hemmungslose Befristungspraxis, die zum Selbstzweck geworden ist.“ (Maike Finnern, GEW-Vorsitzende, Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied Hochschule und Forschung)

In dem vierseitigen DUZ Special werden acht Eckpunkte des GEW-Entwurfs für die Ablösung des WisszeitVG durch ein Wissenschaftsentfristungsgesetz (WissEntfristG) dargestellt und begründet. Geht es nach der Bildungsgewerkschaft, sollen Postdocs nicht mehr ohne eine verbindliche Entfristungszusagen befristet beschäftigt werden können. Die Promotionsphase sei durch eine hieb- und stichfeste Definition des Qualifizierungsbegriffs, konkrete Mindestvertragslaufzeiten und einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung in der Arbeitszeit abzusichern.

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Kinder betreuen, behindert oder chronisch krank sind oder in der Corona-Pandemie Beeinträchtigungen hinnehmen mussten, soll es einen verbindlichen Nachteilsausgleich geben. Durch eine Streichung der Tarifsperre sollen die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern vom Gesetz abweichende Befristungsregeln aushandeln können.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung arbeitet zurzeit auf Basis einer im Mai dieses Jahres veröffentlichten Evaluation des Gesetzes einen Referentenentwurf für eine Reform des WissZeitVG aus. „Wir wünschen uns, dass das Ministerium den von der GEW vorgelegten Gesetzentwurf als Blaupause für die anstehende Reform des WissZeitVG nutzt. Dabei gilt anders als bei wissenschaftlichen Publikationen kein Plagiatsverbot: Abschreiben ist ausdrücklich erbeten“, so Finnern und Keller.

Infos und Bestellmöglichkeiten

Die DUZ Specials werden vom DUZ Verlags- und Medienhaus produziert und liegen mehrmals im Jahr dem DUZ Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft bei. Das von der GEW herausgegebene DUZ Special „Dauerstellen für Daueraufgaben – Vom Wissenschaftszeitvertragsgesetz zum Wissenschaftsentfristungsgesetz“ erschien am 21. Oktober 2022 als Beilage zum DUZ Magazin 10/2022 und ist kostenfrei im Verlag erhältlich. Es ist auch als E-Journal oder PDF-Dokument abrufbar.

Alle Infos und Bestellmöglichkeiten gibt es hier.