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ver.di und GEW

Für eine bessere Qualitätssicherung in der beruflichen Weiterbildung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordern von der Bundesregierung eine Veränderung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Lehrkräfte und das Betreuungspersonal sind eine zentrale Voraussetzung für eine gute und nachhaltige Weiterbildung. Doch genau dieser Teil von Weiterbildung spielt schon seit Jahren nach dem Willen der Bundesregierung gerade keine zentrale Rolle bei der Zulassung von Weiterbilungsmaßnahmen.

 

Jede Weiterbildungseinrichtung, die für die Bundesagentur für Arbeit eine Bildungsmaßnahme aus den Rechtskreisen der Sozialgesetzbücher SGB II und III anbieten möchte, braucht dafür eine Zulassung. Diese wird über das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) geregelt. Die Bundesregierung will dieses Verfahren jetzt novellieren und die Voraussetzungen für Weiterbildungseinrichtungen verändern. Hierbei steht sowohl die finanzielle, organisatorische, die technisch-infrastrukturelle, als auch die fachliche Leistungsfähigkeit des Bildungsanbieters im Mittelpunkt.

 

Im aktuellen Zulassungsverfahren spielt es keine Rolle, ob vorhandene Tarifverträge eingehalten und vergleichende Honorare in Höhe der vorhanden tariflichen Regelungen gezahlt werden – das Personal also auch gut bezahlt wird. Auch wird eine Gewährleistung von ausreichender Vor- und Nachbereitungszeit sowie die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte nicht zum Mindeststandard erhoben.

 

Doch Qualität von Maßnahmen und deren Finanzierung dürfen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden: Gut qualifiziertes Personal und damit eine gute Weiterbildung hat ihren Preis. Die zukünftige Zulassungsverordnung darf aus Sicht der Gewerkschaften nicht mehr nur ein Festschreibungsinstrument von Preisobergrenzen, sie muss gleichzeitig sicherstellen, dass Anbieter mit ungewöhnlich niedrigen unwirtschaftlichen Angeboten nicht mehr zertifiziert werden dürfen.

 

GEW und ver.di halten die Zulassungsregelung für eine wichtige Voraussetzung zur Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards. Damit das aber funktionieren kann, müssen zukünftig die Arbeitsbedingungen des Aus- und Weiterbildungspersonals stärker in den Fokus zur rücken.