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Friedenspflicht ist kein Aktionsverbot!

Der Betrieb in Kitas, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozial- und Jugendämtern geht vorerst weiter. Solange die Schlichtung läuft, besteht Friedenspflicht. Außerhalb der Arbeitszeit gibt es trotzdem viele Möglichkeiten, die Aufwertung der SuE-Berufe einzufordern.

KinderpflegerInnen, KitaleiterInnen, Sozialarbeiter und -pädagoginnen, Heil- und KindheitspädagogInnen, ErzieherInnen und weitere Beschäftigte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst haben in den vergangenen Streikwochen eine beachtliche Kreativität an den Tag gelegt. Die Transparente sind vielfältiger, die Aktionen lauter und die Beteiliung stetig größer geworden.

Viele öffentlichkeitswirksame Aktionen lassen sich auch ohne großen Aufwand außerhalb der Arbeitszeit realisieren. Fußgängerzonen, Rathäuser und kommunale Arbeitgebervertretungen sind geeignete Adressen. Mit einer kurzen Vorabinfo an die Lokalpresse, wann und wo welche Aktion geplant ist, kann noch mal richtig viel Reichweite erzielt werden. Wichtig ist auch, auf sich stolz zu sein und zusammen Spaß zu haben! Aus den Aktionen der Streiks und Warnstreiks im Sozial- und Erziehungsdienst haben wir paar Anregungen zusammengestellt - von Fahrradkorso, Flashmob und Fußbodenzeitung über Menschenkette, Protestmauer und Rathausbesuch bis zum Verkleiden und dem Signal "Ich bin dann mal weg...".