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Türkei

Freispruch im Prozess wegen Gewerkschaftsaufrufs zum Frieden

Erfolg für die türkischen Gewerkschaften: Politisch motivierte Strafanzeigen gegen sieben Vorstandsmitglieder des türkischen Gewerkschaftsdachverbands KESK sind vom Obersten Strafgerichtshof in Ankara abgewiesen worden.

Erleichterte Gesichter: KESK-Gewerkschafterinnen und -Gewerkschafter nach dem Urteil (Foto: KESK)

Der Oberste Strafgerichtshof in Ankara hat politisch motivierte Strafanzeigen gegen sieben Vorstandsmitglieder des türkischen Gewerkschaftsdachverbands KESK Anfang März 2020 abgewiesen. Hintergrund der Anzeigen war der Protest der Gewerkschaft gegen den Angriff der Türkei auf die mehrheitlich von Kurden bewohnte nordsyrische Provinz Afrin im Januar 2018 gewesen.   

„Wir stellen uns gegen den Krieg und werden unseren Kampf für das friedliche Zusammenleben der Völker fortsetzen.“ (KESK-Presseerklärung)

„Operation Olivenzweig“ nannte das türkische Militär seinen Angriff auf Afrin. Internationale Proteste begleiteten die Militäraktion. Auch in der Türkei gab es Widerstand. Unter dem Titel „Der Angriff auf Afrin vertieft das Chaos“ kritisierte der KESK-Vorstand den Einmarsch der türkischen Armee in die Kurdenprovinz. 

In der KESK-Presseerklärung hieß es: „Der Angriff auf Afrin wird nichts als neue Leiden, Zerstörung und Chaos schaffen, jedoch der AKP-MHP-Regierung ein paar blutige Stimmen bringen. Dieser Wahnsinn muss aufhören. Wir stellen uns gegen den Krieg und werden unseren Kampf für das friedliche Zusammenleben der Völker fortsetzen.“

KESK ist der Dachverband der türkischen Gewerkschaften im öffentlichen Dienst. Die Bildungsgewerkschaft Egitim Sen ist die größte und wichtigste Mitgliedsgewerkschaft im KESK.

Kritik auch von der GEW

Auch der GEW-Hauptvorstand verurteilte den türkischen Militäreinsatz in Afrin damals als völkerrechtswidrig. Für die Generalstaatsanwaltschaft in Ankara war der KESK-Friedensaufruf jedoch Anlass, Strafanzeigen gegen alle sieben KESK-Vorstandsmitglieder zu stellen, darunter den Lehrer und KESK-Präsidenten Mehmet Bozgeyik.

Zwei Jahre später nun bestätigte der Oberste Strafgerichtshof in Ankara in seinem Urteil vom 3. März 2020, dass die Forderung nach Frieden nach türkischem Recht keine Straftat darstelle. Die Strafanzeigen gegen die KESK-Gewerkschafter seien unbegründet.

„Niemand sollte strafrechtlich verfolgt werden, weil er zum Frieden aufruft.“ (Sahran Burrow)

„Wir freuen uns, dass nun Gerechtigkeit herrscht“, kommentierte die Generalsekretärin des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), Sahran Burrow, die Gerichtsentscheidung. „Niemand sollte strafrechtlich verfolgt werden, weil er zum Frieden aufruft. Der Einsatz von Waffengewalt gegen Zivilisten, insbesondere Frauen und Kinder, ist ein Affront gegen die Menschlichkeit. Gewerkschaften werden weiterhin überall für menschenwürdige Arbeit, Demokratie und Frieden eintreten. Die Türkei bleibt eines der gefährlichsten Länder für Gewerkschaften weltweit. Wir fordern die Erdogan-Regierung auf, die Unterdrückung von Gewerkschaften und anderen einzustellen und alle grundlosen Anklagen und Strafen aufzuheben.“