Die GEW verlangt eine ersatzlose Streichung des strafrechtlichen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. „Die Kriminalisierung der Ärzte muss beendet werden, sie müssen ihren Beruf frei ausüben können. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber Frauen souveräne Entscheidungen über einen Schwangerschaftsabbruch ermöglicht“, forderte die Gewerkschaftsvorsitzende Marlis Tepe anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März mit Blick auf den umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch (StGB). Werbung sei Ärztinnen und Ärzten nach der Berufsverordnung ohnehin verboten.
Paragraf 219a stellt unter Strafe, Leistungen für einen Schwangerschaftsabbruch anzubieten oder Informationen zu verbreiten, wie ein Abbruch vorgenommen werden kann, wenn jemand davon materielle Vorteile haben kann. Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grüne und Linke legten Gesetzentwürfe vor, den Paragrafen zu streichen, die FDP will ihn reformieren.
Tepe plädierte zudem dafür. mittelfristig die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren. Der Kompromiss von 1995, dass ein Schwangerschaftsabbruch „rechtswidrig, aber straffrei“ ist, sei eine Zwischenlösung. Das Selbstbestimmungsrecht dürfe Frauen nicht länger vorenthalten werden. Es sei weiterhin Ziel der GEW, den Paragrafen 218 insgesamt zu streichen. Mittelfristig sei eine Fristenlösung anzustreben, die im Bürgerlichen Gesetzbuch, nicht im Strafgesetzbuch zu regeln sei.