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Datenschutz an Schulen

Forschungsprojekt soll Rechtssicherheit schaffen

Das DIRECTIONS-Projekt an der Universität Kassel soll eine Datenschutzzertifizierung für schulische Informationssysteme entwickeln. Jüngst ist ein erster Kriterienkatalog veröffentlicht worden.

Digitale Tools sind teils datenschutzrechtlich bedenklich. (Foto: Pixabay / CC0)

Videokonferenzen, Lernplattformen und weitere digitale Kommunikationsformen: Immer öfter stellt sich für Schulen die Frage nach der Einhaltung des Datenschutzes bei der Nutzung dieser Tools. Ein Forschungsprojekt mit dem Titel DIRECTIONS soll daher eine Datenschutzzertifizierung für schulische Informationssysteme entwickeln. Dafür arbeitet die Universität Kassel mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sowie weiteren Partnern zusammen an Kriterien. Das Kassler Team ist für die rechtswissenschaftliche Expertise verantwortlich.

Kriterienkatalog liegt jetzt vor

Die 166 Seiten lange, erste Version eines Kriterienkatalogs wurde am 1. Juli 2024 veröffentlicht. Damit liegen die datenschutzrechtlichen Punkte vor, die Anbieter für eine Zertifizierung erfüllen müssen. Zu finden sind unter anderem Rechte und Pflichten des Systemanbieters sowie Anforderungen an die Systemgestaltung. Neben den Vorgaben der DSGVO werden die unterschiedlichen Regelungen der Landesschulgesetze berücksichtigt. "In der weiteren Erprobung geht es jetzt darum, unsere Kriterien einem Praxis-Check zu unterziehen und zu präzisieren”, sagte Gerrit Hornung, Leiter des Fachgebiets für Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht im Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel.

„Die GEW freut sich, dass mit der Veröffentlichung des Kriterienkatalogs von DIRECTIONS ein Meilenstein hin zur Datenschutzzertifizierung schulischer Informationssysteme erreicht wurde.“ (Ralf Becker)

„Die GEW freut sich, dass mit der Veröffentlichung des Kriterienkatalogs von DIRECTIONS ein Meilenstein hin zur Datenschutzzertifizierung schulischer Informationssysteme erreicht wurde“, kommentiert Ralf Becker, Vorstandsmitglied Berufliche Bildung und Weiterbildung, der die GEW im Expert*innenbeirat von DIRECTIONS seit 2022 vertritt. „Die Kolleg*innen vor Ort brauchen dringend Entscheidungshilfen und Rechtssicherheit für den Einsatz von Konferenzsystemen, Lernplattformen und anderen Informationssystemen. Eine rechtswirksame Zertifizierung ist deshalb für die GEW essentiell. Eine Selbsteinschätzung von Anbietern mit einem Gütesiegel reicht nicht aus, sondern ist lediglich ein Schritt auf dem Weg.“  

„In den Schulen herrscht eine große Rechtsunsicherheit, welche IT-Programme datenschutzrechtlich bedenklich oder unbedenklich sind." (Alexander Roßnagel)

„In den Schulen herrscht eine große Rechtsunsicherheit, welche IT-Programme datenschutzrechtlich bedenklich oder unbedenklich sind. Sowohl für die Schulen als auch für die Datenschutzaufsichtsbehörden wäre es eine große Erleichterung, wenn sie auf verlässliche Zertifizierungen für Schulprogramme zurückgreifen könnten", sagte auch Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit und Vorsitzender der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Daher begleiteten Datenaufsichtsbehörden das Projekt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert DIRECTIONS mit rund 6,4 Millionen Euro, wovon rund 2,1 Millionen Euro an die Universität Kassel gehen.