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Forderung zum Mindestlohn Weiterbildung beschlossen

Die GEW hat sich gemeinsam mit ver.di entschieden, im Dezember erneut in Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag zu treten. Der Stundenlohn für alle ArbeitnehmerInnen im pädagogischen Bereich von Trägern der beruflichen Bildung, die überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch erbringen, muss auf 16,10 Euro erhöht werden.

(Foto: GEW)

Ende Dezember 2015 läuft der allgemeinverbindliche Mindestlohn für die pädagogischen Beschäftigten in der Weiterbildung, die bei Trägern, die überwiegend Maßnahmen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB) anbieten, aus. Um auch nach 2015 eine verbindliche Lohnuntergrenze zu sichern und so einem erneuten Lohndumping in der Branche vorzubeugen, hat sich die gemeinsame Tarifkommission Weiterbildung von GEW und ver.di entschieden, ab Dezember 2014 erneut in Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag einzutreten.

Nach der Diskussion unter den Tarifbetroffenen hat die gemeinsame Tarifkommission am 20.11.2014 folgende Tarifforderungen einstimmig beschlossen:

1. Der Stundenlohn für alle ArbeitnehmerInnen im pädagogischen Bereich von Trägern der beruflichen Bildung, soweit sie überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch erbringen, muss auf 16,10€ erhöht werden.

2. Die unterschiedlichen Entgelte zwischen Ost und West sind mit dem nächsten Erhöhungsschritt anzugleichen.

3. Es ist ein Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent eines verstetigten Monatsentgeltes zu zahlen.

Die Verhandlungen beginnen am 15. Dezember 2014 in Hannover.