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Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft

Fachgesellschaft Soziologie schlägt Alarm

Die Deutschen Gesellschaft für Soziologie hat mit einer „Stellungnahme zu Beschäftigungsverhältnissen in der Wissenschaft“ Alarm geschlagen und Forderungen an Bund, Länder und Hochschulen gerichtet.

Foto: Kay Herschelmann
Foto: Kay Herschelmann

Die am 27. Mai veröffentlichte Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS), der Fachvereinigung der wissenschaftlich qualifizierten Soziologinnen und Soziologen Deutschlands, zeichnet sich durch eine scharfsinnige Analyse und klare Forderungen aus. Die Prekarisierung von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen in Forschung und Lehre sei die Folge eines „Wettbewerbs um Forschungsgelder und Stellen bei gleichzeitiger Unterfinanzierung der Hochschulen“ im Sinne eines „akademischen Kapitalismus“ (Richard Münch). Die DGS fordert von der Wissenschaftspolitik ein Umdenken und strukturelle Reformen, die „nicht bei der äußerst zurückhaltenden jüngsten Neuregelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Jahr 2016 stehen bleiben“ dürften. Damit unterstützt die DGS die Forderung der GEW nach einer Novellierung des Gesetzes noch in dieser Wahlperiode. Argumente dafür hatte die von der GEW im März präsentierte erste Evaluation der 2016er Novelle durch die Soziologin Freya Gassmann geliefert, die in der Stellungnahme zitiert wird.

Hochschulen sollen Autonomie besser nutzen

Zitiert wird auch auch der Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“, mit dem die GEW Hochschulen und Forschungseinrichtungen einen konkreten Vorschlag macht, wie sie sich selbst verpflichten können, für faire Beschäftigungsbedingungen und verlässliche Karrierewege zu sorgen. „Hochschulen sollten ihre gewachsene Autonomie zur Verbesserung der internen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen einsetzen“, fordert die DGS entsprechend. Darüber hinaus nimmt sie auch ihre eigenen Mitglieder, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen, darunter viele Soziologieprofessorinnen und -professoren, in die Pflicht. Sie sollen “bestehende Handlungsspielräume zur konkreten Verbesserung der Beschäftigungssituation von Promovierenden, Postdocs, Privatdozent*innen und Lehrbeauftragten“ nutzen. Dazu gehöre, „für Doktorand*innen mindestens 65%-Stellen vorzusehen und für Postdocs 100%-Stellen, auf Arbeitsverträge unter drei Jahren zu verzichten und Übergangszeiten (z. B. zwischen Abgabe der Qualifikationsarbeit und mündlicher Prüfung) sozial verträglich zu gestalten“.

Weiter fordert die DGS von Bund, Ländern und Hochschulen die Schaffung von Dauerstellen für Daueraufgaben und den entsprechenden Einsatz der mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ bereitgestellten Mittel.