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E&W 2/2018: Frauen, traut euch!

In Deutschland sitzen noch immer nur wenige Frauen auf dem Chefessel - auch im Bildungsbereich. Zu den Gründen gehören anheltende traditionelle Rollenbilder und fehlender Mut. Teilzeitführungsmodelle könnten eine Alternative sein.

In den Spitzenpositionen aller Bereiche unserer Gesellschaft sind Frauen immer noch erschreckend unterrepräsentiert. Dies gilt auch im Bildungsbereich, schreibt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, in ihrem Gastkommentar. „Frauen trauen sich oft zu wenig zu“, sagt Verena König, die das Gottfried-Daimler-Gymnasium (GDG) in Stuttgart leitet. Expertinnen und Experten fordern mehr Modelle von Teilzeitführung – darunter auch die Vorsitzende der GEW Thüringen, Kathrin Vitzthum. Statt gesetzlicher Quoten plädiert die Präsidentin der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Birgitta Wolff, indes dafür, „auf Selbstverpflichtungen zu setzen und Druck zu machen, dass diese eingehalten werden“. Die GEW will Frauen ermutigen, die Fragen der beruflichen Karriere und der Übernahme von Verantwortung nicht vorschnell abzutun. Die Volkswirtschaftlerin Christina Boll fordert auch mehr Mut, sich aus traditionellen Rollenbildern zu befreien.

Außerdem setzt die „E&W“ die Serie zum Lehrkräftemangel fort und blick auf Hessen: Dort fehlt vor allem an Grund- und Förderschulen Personal. „Diese Bildungspolitik macht mich wütend“, sagen Lehrerinnen und Lehrer sowie Gewerkschafterinnen. Eine Gesamtstrategie zur Beschulung von Flüchtlingskindern fehlt derweil weiter. Weil sie Vielfalt lebt und dazu ein überzeugendes pädagogisches Konzept hat, bekam indes die Waldparkschule in Heidelberg jüngst den Deutschen Schulpreis 2017.

Schätzungsweise acht Prozent der Beamtinnen und Beamten sind übrigens gesetzlich krankenversichert – und müssen den vollen Krankenkassenbeitrag alleine schultern: Hamburg will dies nun ändern. Stabil auf Talfahrt ist Deutschland mit Blick auf die IGLU-Studie: In der Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung sackte die Bundesrepublik von der Spitze ins Mittelfeld ab. Unterdessen stärkte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Numerus-clausus-Urteil das Grundrecht auf freie Wahl von Beruf und Ausbildungsstätte. Die „E&W“ erläutert die Konsequenzen des Urteils.