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„Es lebe der Föderalismus!“: Sechzehn Länder – sechzehn Wege

In die Schulstruktur kommt Bewegung. Der Essener Bildungsforscher Klaus Klemm gibt im Folgenden einen Überblick über Trends und Perspektiven in den Ländern. Eines ist klar: Das Bildungssystem in der föderalen Welt verwirrt durch seine Vielfalt.

Vorbemerkung: Da sich hierzulande jede Schulentwicklung unter föderalen Bedingungen abspielt, muss man, will man beschreiben, was derzeit in den einzelnen Bundesländern an neuen Strukturen entsteht, einen länderübergreifenden Bezugspunkt wählen, nämlich: Wie die Schulen mit der vermeintlichen oder tatsächlichen unterschiedlichen Leistungsfähigkeit ihrer Schüler und Schülerinnen umgehen – kurz: wie sie differenzieren.
Mit dieser Richtschnur lassen sich Schulsysteme in drei größere Gruppen unterteilen:

  • Zum einen hat man Strukturen, die auf eine frühzeitige Sortierung der Heranwachsenden in unterschiedlich leistungsfähige Lerngruppen zielen und jeweils eigene Subsysteme anbieten (erstes Differenzierungsprinzip). Das deutsche Schulwesen ist dafür ein hervorragendes Beispiel.
  • Zum anderen gibt es Bildungssysteme, die Jugendliche nicht in diverse Substrukturen aufteilen, die aber innerhalb der einzelnen Schule durch Fächer- und Niveaugruppenwahl eine schulinterne Auslese befördern (zweites Differenzierungsprinzip). Zu dieser Gruppe gehört z. B. das System der Vereinigten Staaten.
  • Schließlich trifft man – insbesondere in Skandinavien – auf Schulstrukturen, die junge Menschen bis zum Ende der Pflichtschulzeit in gemeinsamen, leis­tungsheterogen zusammengesetzten Lerngruppen unterrichten (drittes Differenzierungsprinzip).

Schule für alle: Grundschule

Das Prinzip, dass alle Schüler und Schülerinnen – unabhängig von ihrer individuellen Leistungsfähigkeit – gemeinsam lernen, setzen in Deutschland – seit dem Schulkompromiss der Weimarer Republik – durchgängig nur die Grundschulen um (sieht man von den Förderschulen ab, die es neben den Grundschulen noch gibt). In den meisten Bundesländern dauert die Grundschule vier Jahre. In Berlin, Brandenburg und vielleicht künftig auch in Hamburg sollen die Kinder bis zur 6. Klasse und im Saarland, so steht es zumindest im schwarz-grünen Koalitionsvertrag, demnächst bis zum Ende der 5. Klasse zusammenbleiben. Gemeinsam ist allen 16 Ländern die Aufteilung der Kinder nach der Grundschulzeit in unterschiedlich anspruchsvolle Bildungswege.

Prinzip der Auslese

Überall in Deutschland war und ist die Schulstruktur der Sekundarstufen vom Prinzip der Auslese bestimmt, einem Prinzip, das Heranwachsende früh nach ihrer angenommenen Leistungsfähigkeit sortiert: Bei aller Differenz im Einzelnen kennzeichnet das Sekundarschulwesen deutschlandweit, dass der (vermeintlich) leistungsfähigere Teil der Schülerschaft Gymnasien besucht – isoliert von den (vermeintlich) leistungsschwächeren Jugendlichen. Das Gymnasium ist die einzige Schulform, die es überall in Deutschland existiert. Es führt, auch das ist Teil der neueren Schulentwicklung, bis zum Ende der Jahrgangsstufe zwölf zum Abitur (G 8). Rheinland-Pfalz vergibt das Abitur nach insgesamt zwölfeinhalb Schuljahren.

Betrachtet man allein die neben den Gymnasien angebotenen Schulen des Sekundarbereichs, so erhält man ein uneinheitliches Bild: Vorherrschend ist nach wie vor eine Schulstruktur, die auch die Schülerinnen und Schüler, die nicht in Gymnasien wechseln, nach der ihnen unterstellten Leis­tungsfähigkeit am Ende der Grundschulzeit selektiert: In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es neben den Gymnasien Haupt- und Realschulen sowie Sonder- bzw. Förderschulen, in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind diese Schultypen um Gesamtschulen erweitert. Damit leben etwa 55 Millionen der insgesamt 82 Millionen Menschen in Deutschland in Ländern, die ein drei- oder vierfach unterteiltes Sekundarschulsystem haben, das die Regierungen in den jeweiligen Ländern derzeit nicht in Frage stellen.

Neu: Zwei-Säulen-Modell

Parallel zum – einstweiligen? – Festhalten an der tradierten drei- oder mehrgliedrigen Struktur hat eine Reihe von Ländern eine Schulstruktur, die neben den Gymnasien nur noch (sieht man von den Förderschulen ab) eine weitere allgemein bildende Sekundarschule kennt – in einigen Ländern kommt noch die Gesamtschule hinzu. Für dieses so genannte Zwei-Säulen-Modell haben sich inzwischen alle neuen Länder – Brandenburg (Oberschule), Mecklenburg-Vorpommern (Regionale Schule), Sachsen (Mittelschule), Sachsen-Anhalt (Sekundarschule) und Thüringen (Regelschule) – entschieden. Im Westen schwenkte das Saarland schon in den 1990er-Jahren auf diesen Weg ein (Erweiterte Realschule). Ihm folgten inzwischen Schleswig-Holstein (in zwei Varianten: der Gemeinschaftsschule, die ausschließlich mit Binnendifferenzierung arbeitet, und der Regionalschule, die nach Klasse 6 Haupt- und Realschulzüge bildet), Bremen (Oberschule), Hamburg (Stadtteilschule) und Rheinland-Pfalz (Realschule plus). Berlin geht diesen Weg in Kürze (Sekundarschule – s. Seite 6 ff.).

Betrachtet man die in den genannten Ländern bestehenden oder im Entstehen begriffenen „Zweiten Schulen“, so differieren diese noch einmal im Umgang mit ihren Schülerinnen und Schülern: In einigen dieser Länder, z. B. in Sachsen, wird die vorsortierte Schü­lergruppe der Mittelschulen nach der sechsten Klasse in abschlussbezogene Bildungsgänge unterteilt: also in Haupt- bzw. Realschulzüge. In Schleswig-Holstein sollen – laut schwarz-grüner Koalitionsvereinbarung – die Gemeinschaftsschulen, die bisher mit Binnendifferenzierung arbeiten, auch die Möglichkeit erhalten, abschlussbezogene Klassen zu bilden. Diese Option kennt auch die „Realschule plus“ in Rheinland-Pfalz (s. E &W 2/2008). Es gibt also Länder, die zwei Jahre nach der Verteilung der Grundschulabsolventen auf zwei „Säulen“ im nicht gymnasialen Weg noch einmal sortieren („schulinterne Auslese“ – „zweites Differenzierungsprinzip“). Eine Reihe von Ländern mit zweigliedriger Schulstruktur lassen innerhalb der zweiten Schulform keine abschlussbezogene Klassenbildung zu („drittes Differenzierungsprinzip“) – dazu gehören die drei Stadtstaaten.

Unterschiedliche Anschlüsse

Die Länder mit zweigliedriger Schulstruktur unterscheiden sich nicht nur in ihren Differenzierungskonzepten, sondern auch in ihren Zugangsregelungen und in den Anschlüssen an die Sekun­darstufe II sowie in der Integration der Gesamt- und Förderschulen.

Ohne auf die Vielfalt der bundesweiten Regelungen für den Übergang in die Bildungseinrichtungen „zweigliedriger“ Systeme im Einzelnen einzugehen, erkennt man doch drei Grundtypen: In der Mehrheit der Länder, beispielsweise in Thüringen, ist der Wechsel zu den Gymnasien bzw. zu den Regelschulen von einem in der Grundschule erreichten Notendurchschnitt abhängig. Davon abweichend ist es z. B. in Schleswig-Holstein so, dass die Grundschule eine Empfehlung ausspricht, die sich nicht ausschließlich an den Zensuren orientiert. Eine dritte Variante gibt es in Bremen: Dort erhalten die Kinder im Verlauf des vierten Schuljahres eine Laufbahnempfehlung. Die Eltern können sich über die Empfehlung hinwegsetzen – allerdings nur, wenn sie vorher an einem Beratungsgespräch teilgenommen haben.

Varianten beim Wechsel

Auch bei den Anschlüssen an allgemein bildende Bildungsgänge der Sekundarstufe II variieren die von den einzelnen Ländern angebotenen Möglichkeiten: Für Sachsen z. B. gilt, dass in den Mittelschulen des Landes ein Hauptschul-, ein qualifizierter Hauptschul- oder ein Realschulabschluss erworben werden kann. Sachsens Mittelschulen verfügen über keine Oberstufen und haben auch keine Oberstufen als feste Kooperationspartner. Anders in Schleswig-Holstein: Dort erhalten Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen, die beim Erwerb des mittleren Abschlusses einen festgelegten Notendurchschnitt erreichen, die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe. Auch Gemeinschaftsschulen können allein oder in Kooperation mit weiteren Gemeinschaftsschulen Oberstufen führen. In Hamburg (s. E &W 12/2009) ist – ähnlich wie in Berlin – geplant, neben dem Gymnasium, in dem die Schüler nach Jahrgangsstufe 12 das Abitur erreichen, die Stadtteilschule (bzw. in Berlin die Sekundarschule) mit zugehöriger gymnasialer Oberstufe (einschließlich der berufsbildenden Oberstufen), in der die Schüler nach Jahrgangsstufe 13 ihre Reifeprüfung erhalten, einzuführen.

Wenig Inklusion

Nicht zuletzt gehen die Länder, die dem Zwei-Säulen-Modell folgen, unterschiedlich bei der Integration weiterer Schularten vor: Während einige neben dem Gymnasium und der zweiten Schulform zusätzlich Gesamtschulen fortbestehen lassen (etwa das Saarland), schreibt das Schulgesetz Schleswig-Holsteins vor, dass sich die Gesamt- in Gemeinschaftsschulen umwandeln sollen. Hamburg und Berlin haben ähnliche Pläne. In keinem Land der Bundesrepublik werden derzeit Förderschulen in die beiden Schultypen des zweigliedrigen Schulsystems verbindlich einbezogen. Im Bundesdurchschnitt wurden 2006/ 2007 etwa 16 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ unterrichtet. Selbst in Berlin und Bremen, die an der Spitze der Länder stehen, die die Inklusion umsetzen, sind es einstweilen auch nur 34 bzw. 45 Prozent. Der 2009 erfolgte Beitritt Deutschlands zur UN-„Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ (s. u. a. Schwerpunkt „Recht auf Bildung“ E &W 3/2009) wird möglicherweise eine Entwicklung hin zu höheren Inklusionsquoten in Gang setzen.

Wer sich einen Überblick über schulstrukturelle Entwicklungen* in Deutschland verschafft, wird dem Verfasser sicherlich zustimmen, wenn er erschöpft ausruft: Es lebe der Föderalismus!