Bundestariftreuegesetz
„Es darf keine Ausnahmen geben“
Die GEW begrüßt die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg zu bringen. Demnach dürfen öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Träger und Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif zahlen.
Schon im Koalitionsvertrag hatte die amtierende Bundesregierung vereinbart, ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg zu bringen. Doch der Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium ließ lange auf sich warten. Heute endlich gab Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung.
“Wo öffentliche Gelder fließen, muss Tarifbindung gelten!” (Annett Lindner)
“Das stimmt uns optimistisch, dass das Gesetz nun doch noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann”, begrüßte GEW-Tarifchefin Annett Lindner die Ankündigung. “Überall, wo öffentliche Gelder fließen, muss endlich sichergestellt werden, dass faire Beschäftigungsbedingungen herrschen. Dazu gehört, dass nach Tarif gezahlt wird. Dazu gehören darüber hinaus tariflich geregelte Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und viele weitere Errungenschaften, die wir Gewerkschaften in kollektiv ausgehandelten Tarifverträgen erkämpft haben.”
Nun komme es darauf an, dass das Bundestariftreuegesetz diesem Ziel gerecht werde, führte Lindner weiter aus: “Es darf keine Ausnahmen geben. Das Gesetz muss die gesamte staatlich geförderte Weiterbildung von den durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten Maßnahmen bis zu den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getragenen Integrations- und Berufssprachkursen sowie vom Bund geförderte Forschungseinrichtungen umfassen.”