Ende 2006 wurden verschärfte Regelungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit beschlossen. In Folge dessen ging nun die Zahl der Altersteilzeitbeschäftigten im Bereich des Bundes um 4,4 Prozent auf 30.900 zurück. Auch bei den Ländern (- 0,8 Prozent auf 122.800 Beschäftigte) und den Sozialversicherungsträgern (- 0,8 Prozent auf 26.500) war die Altersteilzeit rückläufig. Ausnahme: die Kommunen. In ihrem Bereich stieg die Zahl der Inanspruchnahmen um 1,9 Prozent auf 71.200.
Für das sogenannte Blockmodell, das eine frühere Beendigung des aktiven Berufslebens ermöglicht, entschieden sich nach Angaben der Statistiker 93 Prozent. Lediglich sieben Prozent nutzten das zweite Teilzeitmodell, das einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Von den 232.800 Beschäftigten, die Mitte letzten Jahres das Blockmodell nutzten, befanden sich 131.300 in der Arbeits- und 101.500 in der Freistellungsphase.
Unter den Beschäftigten, die Altersteilzeit in Anspruch nahmen, waren 73.400 Beamte sowie 178.000 Arbeitnehmer. Damit befanden sich von den über 55-jährigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes jeder dritte Arbeitnehmer, aber nur knapp jeder fünfte Beamte in Altersteilzeit.
Weiterentwicklung gefordert
Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen hat unterdessen eine Weiterentwicklung der Vereinbarungen zur Altersteilzeit gefordert. Die Regelungen müssten "stärker darauf ausgerichtet werden, gerade Älteren mit besonderen Arbeitsbelastungen einen gleitenden Übergang in die Rente zu ermöglichen". Dies zeigten, so die Forscher, die aktuellen Ergebnisse des Altersübergangs-Monitors, mit dem das Institut im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und des Forschungsnetzwerks Alterssicherung den Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand untersucht hat.
Laut Studie haben viele gar keinen Zugang zur Altersteilzeit. Mindestens ein Drittel aller Beschäftigten arbeite in Betrieben, die weder tarifvertraglich noch durch Betriebsvereinbarungen die Möglichkeit zur Altersteilzeitbeschäftigung böten. Dadurch kämen Mitarbeiter oft nicht wegen ihrer besonders belastenden Tätigkeiten in den Genuss von Altersteilzeit, sondern weil für ihre Betriebe eine entsprechende Regelung besteht.
Viele dieser Tarifverträge seien zudem auf den Zeitraum der gesetzlichen Förderungsmöglichkeit abgeschlossen, sie liefen Ende 2009 aus. "Die Erneuerung und Weiterentwicklung der tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen zur Altersteilzeit ist dringend geboten - und sollte individuelle Wahlrechte von Beschäftigten und die Reduktion von Arbeitsbelastungen einbeziehen", so die IAQ-Wissenschaftler.