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Brandenburg

Erstes Paritätsgesetz der Bundesrepublik

Als erstes Bundesland will Brandenburg per Gesetz dafür sorgen, dass künftig mehr Frauen im Landtag sitzen. Das Paritätsgesetz verpflichtet alle Parteien, ihre Landeslisten zur Parlamentswahl zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen zu besetzen.

Der Landtag in Potsdam. Foto: Pixabay / CC0

Im Parlament in Brandenburg sollen in Zukunft mehr Frauen sitzen. Der Landtag in Potsdam beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition von SPD und Linke sowie der Grünen-Oppositionsfraktion ein Paritätsgesetz, das alle Parteien verpflichtet, ihre Landeslisten zur Parlamentswahl zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen zu besetzen. Die Parteien können entscheiden, ob die Liste mit einem Mann oder einer Frau beginnt - auf den folgenden Plätzen müssen sich die Geschlechter abwechseln.

„Brandenburg nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein. Wir hoffen, dass dieser Schritt für andere Bundesländer und den Bund Vorbildfunktion entfaltet“, sagte die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds (djb), Maria Wersig. Sie verwies jedoch darauf, dass der ursprüngliche Entwurf der Grünen die paritätische Besetzung hätte „noch zielsicherer herbeiführen und vor allem nachhaltiger gewährleisten können“.

Der Entwurf sah vor, auch die Direktmandate jeweils mit einem Wahlkreisduo aus Frau und Mann paritätisch zu besetzen. Um die vorgegebene Anzahl an Direktmandaten nicht zu erhöhen, sollte die Anzahl der Wahlkreise halbiert werden. Mit einem ähnlichen Vorstoß forderte auch der Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Thomas Oppermann (SPD), kürzlich anlässlich des 100. Jubiläums des Frauenwahlrechts „einen kleineren und weiblicheren Bundestag“.

Die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates (DF), Mona Küppers, erklärte nach dem jüngsten Brandenburger Beschluss: „Bei der anstehenden Wahlrechtsreform im Bundestag wird sich das Parlament einer Debatte über Parität nicht mehr entziehen können.“ DF-Vorstandsmitglied Elke Ferner verlangte: „Im nächsten Schritt müssen Paritätsgesetze auch auf die Direktmandate Anwendung finden.“