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Erster Tarifvertrag mit INA.KINDER.GARTEN unterzeichnet

Am 22. Mai 2013 konnte erstmals ein Tarifvertrag zwischen der GEW und dem überwiegend in Berlin tätigen Kita-Träger INA.KINDER.GARTEN unterschrieben werden. Mit dem neuen Tarifvertrag werden die Arbeitsbedingungen bei INA.KINDER.GARTEN umfassend geregelt. Die Vorschriften eines Tarifvertrags wirken normativ wie ein Gesetz. Das heißt, sie geben allen Beschäftigten eine klare und zuverlässige Grundlage, die sie zur Not auch gerichtlich durchsetzen können. Der Tarifvertrag umfasst einen Mantelteil und eine neue fünfstufige Entgelttabelle. Besonderheiten sind umfassende Regelungen zur Weiterbildung der Beschäftigten sowie eine Sonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder.

Mit Tarifvertrag geht's besser!

Der Tarifvertrag umfasst unter anderem die Arbeitszeit, die nun einheitlich 39 Stunden pro Woche beträgt, den Urlaubsanspruch – 29 Tage pro Jahr von Anfang an, 30 Tage für ältere Beschäftigte – und natürlich die Gehaltsstruktur mit der Gehaltstabelle. Die neue Tabelle bietet eine bessere Gehaltsentwicklung über fünf Stufen und die Gehälter konnten durch den Tarifvertrag erheblich verbessert werden. Weitere Steigerungen kann die GEW nun regelmäßig in Tarifrunden frei verhandeln.

In den Tarifvertrag wurden auch Leistungen aufgenommen, die der Träger bisher freiwillig oder auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung gewährt hat, wie die Jahressonderzahlung, den Kinderzuschlag, garantierte Zeiten für die Vor- und Nachbereitung und die betriebliche Altersversorgung (deren genaue Ausgestaltung weiterhin durch Betriebsvereinbarung erfolgt). Durch Aufnahme in den Tarifvertrag sind diese Leistungen ebenfalls von der besonderen tariflichen Schutzwirkung umfasst.

Weiterbildung lohnt sich!

Eine weitere Besonderheit sind die umfassenden Fortbildungselemente, die der Tarifvertrag umfasst. Alle Beschäftigten haben einen Anspruch auf Fortbildung. Zugleich ist die Teilnahme an Fortbildungen für den Stufenaufstieg in der Entgelttabelle relevant. Für Beschäftigte im pädagogischen Bereich steht in den ersten Jahren die Fortbildung zum Situationsansatz im Mittelpunkt. Danach können sie andere Weiterbildungen wählen, die für ihre Tätigkeit einschlägig sind.

Wichtig für die GEW war, dass alle Beschäftigten vom Tarifvertrag und künftigen Gehaltssteigerungen profitieren, also auch jene, die aus alten BAT-Verträgen übergeleitet wurden. Dieses Ziel wurde erreicht: Alle Beschäftigten nehmen an den Gehaltserhöhungen teil. Die höheren Besitzstände werden langfristig und Schritt für Schritt abgebaut.

Die erste Tarifrunde steht schon vor der Tür

Durch die langen und intensiven Verhandlungen kommt es zu einer paradox anmutenden Situation: Bereits wenige Tage nach der Unterzeichnung hat die GEW-Tarifkommission beschlossen, die gerade in Kraft gesetzten Entgelttabellen wieder zu kündigen. Das wird aber verständlich, indem man sich die Vorgeschichte vergegenwärtigt. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. August 2012 mit der neuen Gehaltsstruktur in Kraft. Für viele Beschäftigte bedeutet das schon eine Gehaltssteigerung. Da die Gehälter aber in den Jahren zuvor bei INA.KINDER.GARTEN nicht erhöht worden waren, war die GEW mit der Forderung nach erheblich stärkeren Gehaltserhöhungen in die Verhandlungen gegangen. Zudem stand zu Jahresbeginn 2013 eine Tarifrunde im Länderbereich an, deren Ergebnisse auch für die Tarifbeschäftigten beim Land Berlin gelten, die wiederum die Grundlage für die Verhandlungen über die Zuschüsse an die Freien Träger darstellen. Mit anderen Worten: Die GEW forderte, dass mindestens diese Tariferhöhungen auch bei den Beschäftigten von INA.KINDER.GARTEN ankommen. Damit die Beschäftigten zum Jahresbeginn nicht gänzlich ohne Gehaltserhöhung bleiben, verständigte man sich auf eine Erhöhung aller Monatsgehälter um den Festbetrag von 30 Euro zum 1. Januar 2013. Zugleich wurde vereinbart, dass die Tabellen zum 31. August 2013 bereits wieder gekündigt werden können, um dann in Kenntnis des Länder-Ergebnisses und der Entwicklung der Zuschüsse eine Gehalts-Tarifrunde führen zu können. Da die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, wird die GEW der Geschäftsführung die Kündigung noch vor Ende Mai übermitteln.

Tarifverträge können nur von Gewerkschaften abgeschlossen werden und die GEW kann wie jede Gewerkschaft nur mit Unterstützung ihrer Mitglieder eine gute Tarifarbeit leisten. Bei den Tarifverhandlungen mit INA.KINDER.GARTEN konnte die GEW auf ihre Mitglieder zählen. Sie haben die Forderungen und Ziele der GEW ganz wesentlich mitbestimmt und als es am Verhandlungstisch einmal nicht weiter ging, durch einen Warnstreik Druck gemacht. Finanziert wird die Arbeit der GEW durch Mitgliedsbeiträge. Als Ausgleich dafür und in Anerkennung ihres Engagements erhalten GEW-Mitglieder durch den Tarifvertrag einen Bonus von jeweils 110 Euro in den Jahren 2013 und 2014. Und: Nur Gewerkschaftsmitglieder profitieren vom vollen Schutz eines Tarifvertrags.