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BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie

Erfolgreiche Integration von Flüchtlingen durch duale Berufsausbildung

Mehr als einem Drittel der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchthintergrund ist es laut BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie im Vermittlungsjahr 2017/2018 gelungen, eine betriebliche Berufsausbildung zu beginnen.

Die duale Berufsausbildung leistet laut der Fluchtmigrationsstudie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen großen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen in Deutschland. Rund 37 Prozent der gemeldeten Ausbildungs­stellenbewerberinnen und -bewerber mit Fluchthintergrund gelang es demnach im Vermittlungsjahr 2017/2018, eine betriebliche Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz beziehungsweise Handwerksordnung zu bekommen. Weitere 29 Prozent befanden sich in Integrationskursen oder teilqualifizierenden Bildungsgängen wie Einstiegs­qualifizierungen oder Praktika. 

An der repräsentativen Befragung nahmen rund 5.300 Menschen teil, die bei der BA als ausbildungssuchend registriert und seit Anfang 2013 in Deutschland eingereist waren. Mit 80 Prozent kamen die meisten jungen Männer aus den Hauptasylher­kunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Die Mehrheit der Befragten hatte eine syrische (38 Prozent) oder eine afghanische (23 Prozent) Staatsangehörigkeit. Das Durchschnittsalter lag bei etwa 24 Jahren.

Die meisten Befragten gaben an, bereits einen oder mehrere Deutschkurse absolviert zu haben und über das Sprachniveau B1 beziehungs­weise B2 zu verfügen. Ein Großteil wohnte Ende 2018/Anfang 2019 nach eigener Aussage nicht mehr in einer Flüchtlingsunterkunft, sondern zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft, mit der Familie zusammen oder alleine.

„Bildung kann nicht warten!“

Die GEW stellte bereits im Oktober 2015 Forderungen und Empfehlungen für den Zugang zu Bildung für Flüchtlinge und Asylsuchende vor. Dazu gehören das Recht zum Besuch der berufsbildenden Schule bis zum Alter von 27 Jahren, der Verzicht auf Ausbildungs- und Studierverbotsauflagen durch Ausländerbehörden sowie der Abbau bürokratischer Hürden zur Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen, die im Ausland erworbenen wurden.