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Equal Pay Day: A13 bleibt das Ziel

"Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit!" lautet die Forderung am internationalen Aktionstag Equal Pay Day am 18. März 2017. Die GEW fordert die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern auch in den Schulen.

Mit der Kampagne "JA 13 - weil Grundschullehrerinnen es verdienen" und den beeindruckenden Aktionstagen der Landes- und Kreisverbände haben wir deutlich signalisiert: Schluss mit der Entgeltungleichheit im Schulbereich! "JA 13", das gilt für alle Schulformen, für Beamtinnen wie Tarifbeschäftigte. Und wir machen weiter unter dem Dach der GEW-Initiative "Bildung. Weiter denken!"

Mehr als die Hälfte der GEW-Landesverbände haben sich mit Aktionen für das Thema "JA 13" stark gemacht -  in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen oder Sachsen. Um auf die GEW-Forderungen aufmerksam zu machen, wurden Unterschriften gesammelt, zu Veranstaltungen eingeladen, Fotoaktionen gemacht, Kundgebungen organisiert. Die gute Arbeit an Grundschulen muss endlich angemessen bezahlt werden, auch die Arbeit in der Sekundarstufe I, denn auch dort hinkt die Bezahlung der Lehrkräfte in einigen Bundesländern noch den Anforderungen an die Arbeit hinterher. Ob Zeitungen, Radio oder Fernsehen - unser Anliegen hat es bis in die "Tagesschau" geschafft. Das Thema Lehrkräftebesoldung und Entgeltgleichheit ist also auch draußen angekommen. 

Und wir bleiben dran. Wie auch der europaweite Equal Pay Day zeigt, ist unser Ziel noch lange nicht erreicht. Am 18. März markiert der Aktionstag symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der im Bundesdurchschnitt zurzeit bei 21 Prozent liegt. Frauen arbeiten somit 77 Tage umsonst, würde man bei Männern und Frauen den gleichen Stundenlohn ansetzen. Bei Grundschullehrkräften, die in der geringer entlohnten Besoldungsgruppe A 12 eingestuft sind, während ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schulformen, insbesondere in der Sekundarstufe II, nach A 13 bezahlt werden, bedeutet das Monat für Monat deutlich weniger Geld.

Rechtliche Gutachten bestätigen Diskriminierung

Wie auch in anderen frauentypischen Berufen zeigt sich, dass die Bezahlung überall dort schlechter ist, wo überwiegend Frauen arbeiten. Auch Lehrkräfte an Grundschulen sind zu etwa 90 Prozent weiblich. Sachliche Gründe lassen sich dafür längst nicht mehr finden. Lehrkräfte an Grundschulen leisten wertvolle Arbeit, die endlich gerecht bezahlt werden muss. Auch das Rechtsgutachten von Eva Kocher bestätigt, dass die ungleiche Besoldung an Schulen Frauen mittelbar diskriminiert und damit gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Schon lange absolvieren alle Lehrkräfte eine gleichwertige und in vielen Bundesländern auch ein gleich langes wissenschaftliches Hochschulstudium plus Referendariat und üben eine gleichwertige Tätigkeit aus. Die unterschiedliche, schulformspezifische Besoldung der Lehrämter ist verfassungswidrig, wie das Gutachten von Ralf Brinktrine zur rechtlichen Zulässigkeit der unterschiedlichen Eingruppierung beamteter Lehrkräfte in NRW zeigt.

Sachliche Argumente für eine gleichwertige Bezahlung der Lehrkräfte gibt es also genügend, doch trotz hoher Anforderungen, Professionalität und einer akademische Ausbildung hält sich die Einschätzung, dass die Leistungen von Lehrkräften an Grundschulen geringer bewertet und somit geringer bezahlt werden können. Hier zeigt sich, dass Erziehungsarbeit immer noch weniger wert zu sein scheint als die Wissensvermittlung, dabei ist die Verantwortung für die Entwicklung des Menschen in der Grundschule besonders groß. Hier wird der Grundstein für Leben und Lernen gelegt. Hier werden Inklusion gestaltet und Geflüchtete integriert. Diese enormen Leistungen und die große Verantwortung der Grundschullehrkräfte müssen endlich entsprechend vergütet werden. Es muss Schluss sein mit diesen traditionellen und längst überholten geschlechtsbezogenen Rollenzuschreibungen.

Arbeitszeiten an Grundschulen auf dem Höchststand

Am Equal Pay Day wird deutlich, dass Arbeitszeit und Bezahlung ebenfalls auseinanderfallen. Die Niedersächsische Arbeitszeitstudie zeigt, dass die Belastungen, allein durch die hohe Stundenzahl an Grundschulen, überproportional groß sind. So arbeiten Grundschullehrkräfte pro Woche durchschnittlich 1:20 Zeitstunden über dem Sollwert, also über der 40-Stunden-Woche der Verwaltungsbeamtinnen und -beamten. Hinzu kommt, dass Grundschulehrkräfte weniger Zeit für notwendige außerunterrichtliche Tätigkeiten und weniger Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung ihrer Lebenszeit zur Verfügung steht als Lehrkräften anderer Schulformen.

Demnach haben Grundschullehrkräfte nicht nur die höchste Unterrichtsverpflichtung von allen Schulformen, sie sind auch stärker als alle anderen mit ihrer Arbeit an die Schule gebunden. Darüber hinaus macht der reine Unterricht an Grundschulen mit 18 Zeitstunden 37,5 Prozent der Arbeitszeit aus. Mit Aufsichten und Vertretung arbeiten die Grundschullehrkräfte 19:30 Stunden oder 40,7 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Schülerinnen und Schülern. Das ist ein Spitzenwert im Vergleich zu den anderen Schulformen (Gymnasien 30 Prozent, Gesamtschulen 33 Prozent).

Teilzeitkräfte an Grundschulen besonders belastet

Die Situation spitzt sich besonders zu bei Teilzeitkräften, die an Grundschulen überproportional vertreten sind. So haben Teilzeitkräfte eine wöchentliche Sollarbeitszeit von 31:52 Stunden. In der Realität liegt sie jedoch mit 33:52 Wochenstunden deutlich darüber, in der Spitze bei 35,5 Stunden. Teilzeitkräfte wenden somit viel mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts auf als Vollzeitkräfte. Die Teilzeitkräfte zeigen, wie groß der Zeitaufwand ist, wenn hohe professionelle Qualitätsansprüche an die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern erfüllt werden. Die nicht-teilbaren Aufgaben (z.B. Klassenleitung, Teilnahme an Konferenzen, Mitarbeit in Gremien der Schule), die die Teilzeitkräfte wie die Vollzeitkräfte leisten, führen ebenfalls zu der überproportional hohen Arbeitszeit.

Die Ergebnisse aller Studien sind deutlich: Die Arbeit an Grundschulen ist gleichwertig, was Ausbildung, Anforderungen und Belastungen angehen. Jetzt müssen wir dran bleiben, unsere Forderungen nach A13 für alle auch durchsetzen. In Berlin gibt es bereits gute Aussichten, dass das Landesbesoldungsgesetz geändert wird, und Grundschullehrkräfte nach A 13 eingruppiert werden. Damit wäre der Anfang gemacht, auch für die Tarifbeschäftigten. Landesregierung für Landesregierung muss für eine gerechte Besoldungspolitik gewonnen werden. Ein Tag wie der Equal Pay Day eignet sich, um gewerkschaftliche Forderungen in die Öffentlichkeit zu bringen. "JA13" ist kein Selbstläufer. Dafür gilt es, sich stark zu machen, gemeinsam! Wir bleiben dran!

Frauke Gützkow, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der GEW, verantwortlich für Frauenpolitik