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HBS-Studie

Entgelttransparenzgesetz zeigt kaum Wirkung

Das Entgelttransparenzgesetz, das die Benachteiligung von Frauen beseitigen soll, entfaltet laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung bislang kaum Wirkung: Nur eine Minderheit der Unternehmen ist aktiv geworden.

Foto: Pixabay / CC0

Nur 12 von 100 Betrieben haben mit der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes für mehr Lohngerechtigkeit begonnen. Und nur in 23 von 100 Großbetrieben wandten sich Beschäftigte an den Betriebsrat, um ihr Gehalt überprüfen zu lassen, wie eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin) zeigt. Das Gesetz zeige jedoch bisher „keine spürbaren Effekte“, schreiben die Autorinnen und Autoren Helge Baumann, Christina Klenner und Tanja Schmidt. Nötig seien strengere Auflagen und spürbare Sanktionen. Die Ergebnisse seien repräsentativ für Betriebe mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten.

Dem seit Mitte 2017 geltenden Entgelttransparenzgesetz zufolge müssen Frauen im gleichen Betrieb für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Zudem gilt in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten seit Anfang 2018 ein „individueller Auskunftsanspruch“. Demnach können Beschäftigte verlangen, dass ihnen der Arbeitgeber das durchschnittliche Gehalt der Kollegen des jeweils anderen Geschlechts nennt, die eine ähnliche Arbeit leisten. Dadurch sollen Ungerechtigkeiten offengelegt und beseitigt werden. Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen regelmäßig überprüfen, wie es um die Entgeltgleichheit im Unternehmen steht, und dazu einen Bericht erstellen.

Auch die Beschäftigten zögern

Ein Großteil der Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Befragung - sieben bis zehn Monate nach Inkrafttreten – jedoch noch nichts zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes unternommen. In nur zwölf Prozent der Betriebe wurde die Geschäftsführung von sich aus aktiv. Am höchsten ist dieser Anteil in mittelgroßen Betrieben mit 201 bis 500 Beschäftigten: Dort kümmerten sich 19 Prozent der Betriebe. Die großen Unternehmen ab 501 Beschäftigten kommen auf 18 Prozent. 

Auch die Beschäftigten selbst zögern noch: In 13 Prozent der mittelgroßen Betriebe wandte sich mindestens eine Person einen bis vier Monate nach Inkrafttreten des Auskunftsanspruchs an den Betriebsrat, um ihr Gehalt überprüfen zu lassen. Bei den großen Unternehmen sind es immerhin 23 Prozent, die von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht haben. 

Entgelttransparenzgesetz verbindlicher gestalten

In gut einem Drittel der Betriebe mit Betriebsrat wurden die Entgelte von Frauen und Männern in den vergangenen zwei Jahren vor der Befragung, teilweise bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes, auf Ungleichheit überprüft. Insgesamt taten das aber nur rund zehn Prozent mit anerkannten externen oder statistischen Prüfverfahren, wie es das Gesetz fordert. Betriebe mit einer jungen Belegschaft nahmen überdurchschnittlich oft Prüfungen vor. Gelten Betriebsvereinbarungen zu Gleichstellung und Antidiskriminierung oder zu Familienfreundlichkeit, geht das ebenfalls mit überdurchschnittlich häufigen Überprüfungen einher. 

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler raten dazu, das Entgelttransparenzgesetz verbindlicher auszugestalten. Dazu gehöre erstens, die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen nicht nur zu empfehlen, sondern verpflichtend zu machen. Zweitens, die Hürden für den individuellen Auskunftsanspruch zu verkleinern und Beschäftigte in kleineren Betrieben einzubeziehen. Für Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen müsse das Gesetz „wirksame Sanktionen“ vorsehen, die es bisher überhaupt nicht gebe.