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Entgeltgleichheit braucht weitere Schritte

Bundestag und Bundesrat haben jüngst das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet: Frauen und Männer sollen künftig ihr Gehalt mit dem von Beschäftigten des anderen Geschlechts vergleichen können. An dem Gesetz gibt es viel Kritik.

Das neue Entgelttransparenzgesetz zur Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist nach Ansicht von Expertinnen drigend verbesserungsbedürftig. "Von diesem Gesetz haben wir im öffentlichen Dienst noch zu wenig", sagt GEW-Vorstandsmitglied Frauke Gützkow. Mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes gilt es nicht für die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen. Der Deutsche Juristinnenbund kritisiert, es fehle eine Regelung für den Fall einer erkennbaren Benachteiligung.

Andrea Jochmann-Döll, die das Prüfverfahren für Entgeltgleichheit eg-check mit entwickelte, fordert unter anderem, die Prüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit verbindlich festzuschreiben. Im aktuellen Gesetz würden Arbeitgeber nur dazu "aufgefordert". Arbeitgeber müssten zu Prüfverfahren verpflichtet werden, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert seien.

Laut Entwurf des SPD-Wahlprogramms sollen künftig kleine und mittlere Betriebe in ein Entgeltgleichheitsgesetz einbezogen werden. Die Auskunftsrechte sollen verbessert, Prüfverfahren nach vorgegebenen Kriterien in Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend eingeführt werden. Auch die Linke und die Grünen kündigen ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz an - mit Verbandsklagerecht. Zusätzlich wollen die Grünen Arbeitgeber und Gewerkschaften dazu verpflichten, Tarifverträge und Vereinbarungen auf Diskriminierungen zu überprüfen.

Der ausführliche Artikel von Dorothee Beck ist in der Juli-/Augustausgabe der "E&W" nachzulesen.