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Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)

Eingliederungs- und Erziehungshilfen unter einem Dach

Mit dem Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) soll die Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung in eine gemeinsame inklusive Hilfeform überführt werden.

Mit dem Gesetz soll die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien verbessert werden. (Foto: Dominik Buschardt)

Mit einem neuen Gesetz zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) soll die bisherige Trennung zwischen der Kinder- und Jugendhilfe einerseits und der Eingliederungshilfe andererseits überwunden werden. Dazu legte das Bundesfamilienministerium am 16. September 2024 einen Referentenentwurf vor. Mit dem Gesetz solle die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien deutlich verbessert werden, erklärte das BMFSJ. Junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sollten mit der Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Ansprechstelle erhalten. 

„Wichtig ist allerdings, dass die Umsetzung auf mehreren Ebenen abgestimmt erfolgt – politisch, gesellschaftlich und fachlich.“ (Doreen Siebernik) 

„Das IKJHG bringt eine grundlegende Veränderung in der Kinder- und Jugendhilfe mit sich. Es soll ein inklusives System schaffen, das sicherstellt, dass wirklich alle Kinder und Jugendlichen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Als GEW begrüßen wir diese Entwicklung und sehen die Potenziale des vorliegenden Entwurfs. Wichtig ist allerdings, dass die Umsetzung auf mehreren Ebenen abgestimmt erfolgt – politisch, gesellschaftlich und fachlich. Nur wenn alle Akteure zusammenarbeiten, können die gesteckten Ziele tatsächlich erreicht werden“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, anlässlich einer Anhörung im BMFSJ am Dienstag.

Fachkräfte, Finanzierung und Begleitung

Für die GEW sind laut Stellungnahme der Gewerkschaft drei Aspekte zentral: ausreichend qualifizierte Fachkräfte, eine ausreichende Finanzierung und bundesweit klare Vorgaben. „Der Fachkräftemangel betrifft nicht nur die freien Träger, sondern auch die öffentlichen Einrichtungen wie Jugendämter und den Allgemeinen Sozialen Dienst. Die tatsächlichen Auswirkungen dieses Mangels werden eine starke Auswirkung darauf haben, wie die örtlichen Träger der Jugendhilfe mit der Situation umgehen und sie umsetzen können“, erklärte Siebernik.

„Eine ausreichende Finanzierung und transparente Kostenabschätzungen sind entscheidend, um die Qualität der inklusiven Leistungen zu sichern.“

Die Bildungsgewerkschaft plädiert zudem dafür, eine Strategie zu entwickeln, wie die Umsetzung des Gesetzes begleitet werden solle. „Die örtlichen Träger der Jugendhilfe müssen Unterstützung erfahren, damit sich die regionalen Unterschiede nicht noch weiter vergrößern. Ab 2029 sollten verlässliche Analysen und Erhebungen durchgeführt werden, um die Bedarfe genau zu ermitteln. Eine ausreichende Finanzierung und transparente Kostenabschätzungen sind entscheidend, um die Qualität der inklusiven Leistungen zu sichern.“

Vorausgehender Beteiligungsprozess

Bisher ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII laut BMFSFJ nur für Leistungen der Eingliederungshilfe für rund 140.000 Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung zuständig. Etwa 300.000 Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind dem Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zugewiesen.

Mit der Übernahme der Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen durch die Kinder- und Jugendhilfe werden Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsbestimmung - etwa bei Mehrfachbehinderungen oder der Abgrenzung von seelischen und geistigen Behinderungen - überwunden.

Der Gesetzentwurf basiert auf Ergebnissen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“, den das BMFSFJ von Juni 2022 bis Dezember 2023 durchführte. Zu den Teilnehmenden gehörten rund 4.000 Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Länder und des Bundes, aus Fachverbänden und Selbstvertretungsorganisationen sowie Wissenschaft und Forschung, junge Menschen und Eltern.