Im Zentrum des Menschenrechtsintituts steht der Appell, den Zugang zum Schulbesuch für Kinder ohne Papiere in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten. Derzeit besteht ein wesentliches Hindernis zum Schulbesuch für diese Kinder in einer Regelung des Aufenthaltsgesetzes (§ 87 Abs. 2). Nach dieser Vorschrift haben „öffentliche Stellen“ - wozu auch Schulen zählen - die Ausländerbehörden unter bestimmten Umständen zu unterrichten, wenn sie Kenntnis von Menschen ohne Aufenthaltsstatus erlangen.
Diese unsichere Situation trüge dazu bei, dass Eltern ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, um möglichst nicht von den Ausländerbehörden bemerkt zu werden. Denn sie fürchten, dass die jeweilige Schulleitung den unrechtmäßigen Aufenthalt bei der zuständigen Ausländerbehörde meldet und sie dann abgeschoben werden.
In seinen Umsetzungsempfehlungen (Policy Paper No. 14) beruft sich das DIM auf das Menschenrecht auf Bildung. Dazu zähle insbesondere das Recht auf Schulzugang für alle Kinder und Personen im Schulalter, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
Ein weiterer Hinderungsgrund auf diesem Wege seien so genannte Schülerregister, die es teilweise in den Ländern schon gäbe oder eingeführt werden sollen. Sie konterkarierten das Menschenrecht auf Bildung für diese Kinder, wenn nicht sicher gestellt werde, dass solche Register nicht zur Abschiebung von Familien genutzt werden können.
Auch die Mittelzuweisungen, die auf den faktischen Schülerzahlen basieren, dürfen Schulen nicht in Bedrängnis bringen. Dazu sei es notwendig, dass auch Schülerinnen und Schüler ohne Papiere berücksichtigt werden. Nach Auffassung des Menschenrechtsinstituts sollte es ausreichen, wenn die Schule bei der zuständigen Behörde die Schülerzahlen melde. Daten über den Aufenthaltsstatus der Schülerinnen und Schüler gehörten nicht dazu.
Ein Recht auf Schule für "Kinder ohne Papiere"
Der Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen ohne Aufenthaltsgenehmigung und ohne Ausweispapiere soll besser geschützt werden. Dazu fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) die Innenminister der Länder im Vorfeld der Innenministerkonferenz auf.