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Mehr Geld für die Lehre

Ein neuer Hochschulpakt muss her!

Die Finanzierung der Hochschulen hält nicht Schritt mit dem Anstieg der Studierendenzahlen. Statt für eine nachhaltige Grundfinanzierung zu sorgen, stampfen Bund und Länder immer neue befristete Sonderprogramme aus dem Boden.

Beitrag für die read.me, GEW-Zeitung für Studierenden, Wintersemester 2018/19

„Bildungsrepublik Deutschland“ 2018: Studierende, die überhaupt einen Studienplatz ergattern können, sind mit katastrophalen Betreuungsrelationen konfrontiert. An den Universitäten kommen 60 Studierende auf eine Professur. In den Geisteswissenschaften sind es sogar 74 Studierende auf eine Professur, in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 93. Kein Wunder, dass sich nicht nur bei Studierenden, sondern auch bei Lehrenden Frust statt Lust breit macht.

Der Grund dafür: Immer mehr Studienberechtigte nehmen ein Studium auf, doch der überfällige Ausbau der Hochschulen hält damit nicht Schritt. Bund und Länder versuchten zwar, mit dem Hochschulpakt 2020 gegenzusteuern, aber ohne nachhaltigen Erfolg. Sie gingen in Folge der doppelten Abiturjahrgänge und Aussetzung der Wehrpflicht von einem vorübergehenden „Studierendenberg“ aus, den es zu „untertunneln“ gelte.

Tatsächlich ist die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger deutlich stärker angestiegen, als es die Kultusministerkonferenz vorhergesagt hat. Nahmen 2005 rund 360.000 Menschen ein Studium an einer Hochschule und Deutschland auf, waren es zehn Jahre später über 500.000. Nach Berechnungen des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) wird die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger bis zum Jahr 2050 weit über dem Niveau von 2005 liegen und weiter um etwa 450.000 pendeln. Der Studierendenberg hat sich also längst als Hochplateau entpuppt.

Realistische Kostenkalkulation: Fehlanzeige

Zwar hat der Hochschulpakt 2020 selbst mit dazu beigetragen, dass überhaupt so viele zusätzliche Studierende Jahr für Jahr aufgenommen werden konnten. Doch dafür mussten Studierende und Lehrende einen hohen Preis zahlen. So sind die Kosten für einen Studienplatz mit 26.000 Euro viel zu gering kalkuliert – das Statistische Bundesamt beziffert die Kosten für einen universitären Studienplatz auf über 50.000 Euro. Hinzu kommt, dass Bund und Länder im Hochschulpakt nur für 50 Prozent aller Bachelorstudierenden einen Masterstudienplatz einplanen. Tatsächlich möchten an Universitäten über 80 Prozent der Bachelorabsolventinnen und -absolventen weiterstudieren. Die zur Verfügung gestellten Masterstudienplätze reichen also bei weitem nicht aus.

Hochschulpakt 2020 ist unterfinanziert

Selbst der Wissenschaftsrat, das offizielle Beratungsgremium von Bund und Ländern, hat vor kurzem kritisiert, dass der Hochschulpakt 2020 nichts zur Verbesserung der Betreuungsrelationen beigetragen habe. Schlimmer noch: Der Hochschulpakt hat zu einem massiven Anstieg der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Mittelbau geführt. Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit einem Zeitvertrag abgespeist. Über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von unter einem Jahr. Hinzu kommen bundesweit rund 100.000 Lehrbeauftragte, die stundenweise bezahlt werden oder in der Hoffnung auf Pluspunkte für ihre wissenschaftliche Karriere völlig unentgeltlich arbeiten. Das ist nicht nur unfair gegenüber all diesen hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, auch die Qualität der Lehre ist gefährdet, wenn die Dozentinnen und Dozenten nach dem Hire-and-Fire-Prinzip ausgewechselt werden.

Der 2007 gestartete Hochschulpakt 2020 wird in zwei Jahren auslaufen. Er muss daher schleunigst nicht nur verlängert, sondern auf Dauer gestellt und verbessert werden. Das ist jedenfalls die Forderung der Bildungsgewerkschaft GEW. Auch die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD hat die Zeichen der Zeit erkannt. Mit den Ländern möchte sie über eine Verstetigung des Hochschulpakts reden, heißt es im Koalitionsvertrag vom Dezember 2017.

Sogar der Wissenschaftsrat betont die Notwendigkeit einer Dynamisierung, also einer regelmäßigen Budgeterhöhung des Hochschulpakts. Doch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sieht dafür bisher keinen Anlass. Dagegen ist es für die Bundesregierung ausgemacht, dass nicht nur die Exzellenzstrategie zur Förderung der Spitzenforschung weiter ausgebaut werden, sondern auch der Pakt für Forschung und Innovation um mindestens drei Prozent pro Jahr wachsen soll. Die bisherige Prioritätensetzung der Bundesregierung geht also eindeutig nach wie vor zu Gunsten der Forschung, während die Lehre weiter den Kürzeren zieht.

Neuer Hochschulpakt muss auch Qualität verbessern

Es muss also ein neuer Hochschulpakt her! Dieser muss auf unbestimmte Zeit laufen und kostendeckend ausfinanziert sein. Die Kosten eines Studienplatzes müssen vom ersten Semester bis zum Masterabschluss abgebildet sein.

Der neue Hochschulpakt muss auch für eine bessere Qualität der Lehre sorgen. Wir brauchen bessere Betreuungsrelationen zwischen Lehrenden und Studierenden. Es ist auf Dauer nicht zumutbar, wenn eine Professorin oder ein Professor 60 oder mehr Studierende betreuen muss. An den Schweizer Universitäten gilt ein Richtwert von 1:40 für das Verhältnis von Professuren und Studierenden. Das wäre auch eine sinnvolle Orientierung für die Personalausstattung an deutschen Universitäten.

Daueraufgaben in der Lehre müssen daher auf Dauerstellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigt werden. Die Hochschulen müssen verpflichtet werden, die Mittel aus dem Hochschulpakt für Dauerstellen in der Lehre einzusetzen und den Lehrenden ausreichend hochschuldidaktische Fort- und Weiterbildungsangebote zu machen.

Dr. Andreas Keller ist stellvertretender Vorsitzender der GEW und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung.