Zum Inhalt springen

Gleichstellung in der Bildung

Ein gleichstellungspolitischer Erfolg

Schaut man sich die von der GEW miterkämpften Dienstvereinbarungen zu Arbeitszeit und Teilzeit in Mecklenburg-Vorpommern genauer an, wird deutlich: Gleichstellungspolitische Themen und Aspekte sind stark vertreten.

Gleichstellungsfragen werden in der Arbeit der Personalräte immer wichtiger. (Foto: IMAGO/Ikon Images)

Für eine Dienstvereinbarung (DV), welche die Arbeitszeit der unterstützenden pädagogischen Fachkräfte (upF) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern regelt, ist der Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Ende 2022 mit dem Deutschen Personalräte-Preis in Gold ausgezeichnet worden.

Doch um wen geht es dabei eigentlich? upF unterstützen Lehrkräfte beim Unterricht und kümmern sich um Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf. Sie nehmen an Konferenzen, Elterngesprächen und Schulfahrten teil. All dies muss vor- und nachbereitet werden – und ist in der offiziell zur Verfügung stehenden Arbeitszeit kaum zu schaffen. Die mittelbare pädagogische Arbeit war für upF zudem noch nicht mal definiert.

Die DV sieht nun vor, dass neben der „am Kind zu leistenden Arbeitszeit“ für „sonstige Aufgaben“ pro Vollzeitstelle pauschal sechs Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen, erklärt LHPR-Mitglied Thomas Pohl.

upF sind meist Frauen

Was bei dem Thema auf den ersten Blick schnell untergeht, ist der Geschlechteraspekt: upF sind in der Regel staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher – und damit traditionell meist Frauen. Die zweite Stellvertreterin der LHPR-Vorsitzenden, Silke Rieck, schätzt, dass etwa 90 Prozent der Beschäftigten in diesem Bereich Frauen sind. Die DV ist also auch ein gleichstellungspolitischer Erfolg.

Frauenpolitische Themen sind in der Personalratsarbeit wichtig, weil es um die Aufwertung dieser Berufe geht. An Grundschulen arbeiten zu fast 90 Prozent Frauen; aber auch an Förderschulen sei die Zahl der weiblichen Lehrkräfte in den vergangenen Jahren gestiegen, sagt Rieck, Mitglied der GEW-Fachgruppe Förderschulen.

Das macht auch Teilzeit zum Topthema für die Interessenvertretungen, denn nach wie vor reduzieren vor allem Frauen ihre Unterrichtsverpflichtung. 2019 wurde der LHPR bereits für eine DV zur Teilzeitbeschäftigung an öffentlichen Schulen mit dem Deutschen Personalräte-Preis in Bronze geehrt. In der DV legten LHPR und das Landesministerium für Bildung und Kindertagesförderung unter anderem fest, dass Teilzeit- mit Vollzeitbeschäftigten gleich zu behandeln sind.

„Personalrat für alle“

Als offizielle Vertreterinnen und Vertreter für Gleichstellungspolitik wollen sich die LHPR-Mitglieder aber nicht verstanden wissen. „Wir sind kein Personalrat für Frauen, sondern für alle“, sagt Pohl, der Mitglied der GEW-Fachgruppe Grund-, Haupt- und Realschulen ist. Auch die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit der upF sei nicht unter dem Gleichstellungsaspekt erarbeitet und abgeschlossen worden, betont Rieck.

Das hat schon allein formale Gründe. „Für frauen- und geschlechterpolitische Themen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern die durch die Beschäftigten des Landes gewählten Gleichstellungsbeauftragten – auf den Ebenen des Bildungsministeriums, der Staatlichen Schulämter und der Schulen“, erklärt Pohl. „Gleichstellungsthemen werden in der jeweiligen Dienststelle auf Augenhöhe erörtert“, ergänzt Rieck. Für die genannten Dienstvereinbarungen arbeiteten Personalrat und Ministerium eng zusammen.

Dass die Gleichstellungspolitik für die Personalratsarbeit nicht explizit als Themenfeld definiert ist, hat einen weiteren Grund. „Das Personalvertretungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist aus dem Jahr 1993 und wurde seitdem nicht geändert. Damals war Gleichstellung noch kein so großes Thema“, erklärt Pohl.

„Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist immer ein wichtiges Thema.“ (Silke Rieck)

Dennoch hat der LHPR frauen- und gleichstellungs-politische Aspekte immer im Blick: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist immer ein wichtiges Thema“, betont Rieck. Das gelte zum Beispiel auch für die Mitbestimmung bei Fortbildungsmaßnahmen: „Wir achten darauf, dass es Anrechnungsstunden dafür gibt und Fortbildungen nicht immer am Wochenende stattfinden.“