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EGB verlangt umfassenderes Neuansiedlungsprogramm für Flüchtlinge

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert eine proaktive europäische Asylpolitik und ein Neuansiedlungsprogramm, das weit über die ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Neuansiedlung von 20.000 Flüchtlingen aus Drittstaaten hinausgeht. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag verabschiedete der 13. EGB-Kongress am 30. September 2015 in Paris.

Foto: Wikimedia Commons - Public Domain

Die vom EU-Rat vereinbarten Beschlüsse - etwa die Umverteilung von Flüchtlingen und die Finanzhilfen für Sonderagenturen der Vereinten Nationen - seien zwar zu begrüßen. Dennoch stellten diese Maßnahmen "nur eine unvollständige Antwort auf die Herausforderungen dar, mit denen Europa konfrontiert wird, und sind weit von einer dauerhaften Lösung innerhalb einer echten europäischen Asylpolitik".

Der EGB verlangt auch eine effektivere Entwicklungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern. Eine demokratische und wirtschaftliche Entwicklung sei entscheidend für die Beseitigung der Ursachen der massiven Wanderungsbewegungen von Menschen. Zugleich verurteilte der EGB Regierungen, die nicht an einer gemeinsamen Strategie zur Umverteilung der Asylsuchenden in Europa teilnehmen wollten.

Die Agenda der Europäischen Kommission zur Bewältigung der Flüchtlingskrise kann sich nach Einschätzung des EGB als unzureichend erweisen - vor allem mit Blick auf die Situation auf den Ostbalkanrouten und im Mittelmeer. "Hier muss mehr getan werden: Alle Menschen haben das Recht auf Schutz, wirtschaftliche Sicherheit, Religionsfreiheit, politische Freiheit und Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Bildungswesen in einer Gesellschaft, die diese Freiheiten schützt."

Der Europäische Gewerkschaftsbund wurde 1973 gegründet und vertritt 82 nationale Gewerkschaftsbünde aus 36 Ländern sowie 12 europäische Branchenverbände mit insgesamt 60 Millionen Mitgliedern. Er koordiniert 39 interregionale Gewerkschaftsräte mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit, davon 14 mit deutscher Beteiligung. Als Vertreter der europäischen ArbeitnehmerInnen ist der EGB direkt an den europäischen Gesetzgebungsverfahren beteiligt.