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Coronapandemie

Durchbruch bei Verlängerung von Promotionsstipendien

Promotionsstipendien können nun doch pandemiebedingt auch über die Förderhöchstdauer von vier Jahren hinaus verlängert werden. Die GEW, die darum hart gerungen hatte, wertet dies als Erfolg.

Foto: Pixabay / CC0

In der Debatte um eine coronabedingte Verlängerung der vom Bund finanzierten Promotionsstipendien der Begabtenförderwerke ist ein wichtiger Durchbruch erzielt worden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) habe mitgeteilt, eine Verlängerung um bis zu sechs Monate sei nun auch möglich, wenn die Höchstförderzeit bereits in Anspruch genommen worden sei, bestätigte die Hans-Böckler-Stiftung der GEW. Das betreffe insbesondere Anträge von Promovierenden, deren Förderzeit wegen Kinderbetreuung, chronischer Erkrankung oder Pflege eines nahen Angehörigen nun pandemiebedingt ausgeweitet werden könne. 

„Wenngleich die pandemiebedingte Verlängerung der Stipendien nach wie vor nicht pauschal erfolgt, sondern eine Einzelfallprüfung voraussetzt, ist das ein wichtiger Erfolg, an dem die GEW maßgeblichen Anteil hat.“ (Andreas Keller)

Zunächst hatte das BMBF zwar eine Einzelfallprüfung in Aussicht gestellt, aber an der Förderhöchstdauer von vier Jahren festgehalten. Die GEW bekräftigte daraufhin ihre Forderung nach einer Änderung der Förderrichtlinien, unter anderem in einer Telefonkonferenz von Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstands mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am 14. Mai 2020. 

„Frau Karliczek hat daraufhin eine Prüfung zugesagt – und Wort gehalten“, sagte Keller. „Wenngleich die pandemiebedingte Verlängerung der Stipendien nach wie vor nicht pauschal erfolgt, sondern eine Einzelfallprüfung voraussetzt, ist das ein wichtiger Erfolg, an dem die GEW maßgeblichen Anteil hat.“ Nun komme es darauf an, wie die Begabtenförderwerke den neuen Handlungsspielraum ausschöpften.

Kritik auch von den Grünen

Auch die Grünen-Bundestagsfraktion hatte die Corona-Hilfen für Stipendiatinnen und -stipendiaten als unzureichend kritisiert. Der Abgedordnete Kai Gehring sagte dem „Wiarda-Blog“ des Bildungsjournalisten Jan-Martin Wiarda: „Wer in der Vergangenheit das Stipendium verlängert bekommen hat, um Kinder zu betreuen und Eltern zu pflegen, den lässt Ministerin Anja Karliczek jetzt im Regen stehen.“ Insbesondere Frauen würden benachteiligt.

Regulär werden Promotionsstipendien für zwei Jahre vergeben. Da vier Semester oft jedoch nicht ausreichen, beantragen viele Stipendiatinnen und Stipendiaten auch bisher schon häufig Extrazeit. Zweimal sechs Monate können genehmigt werden. Wer seine Kinder betreut oder Eltern pflegt, wer chronisch krank ist oder eine Behinderung hat, kann bis auf maximal vier Jahre Förderung verlängern.