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Bundeswehr in Schulen

Drohende Militarisierung des Bildungsbereichs

Die GEW Bayern geht mit einer Popularklage gegen ein Bundeswehrgesetz des Freistaates vor, das Schulen und Hochschulen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet.

Die Hochschulen sowie die staatlichen Schulen in Bayern sind verpflichtet, enger mit der Bundeswehr zu kooperieren. Das ist zentraler Punkt eines bayerischen Bundeswehrgesetzes, das der Landtag im Juli mit den Stimmen der Koalition aus CSU und Freien Wählern beschlossen hat und das zum 1. August in Kraft trat. Der Freistaat untersagt damit den Hochschulen, in sogenannten Zivilklauseln die militärische Nutzung ihrer Forschung zu verbieten. Stattdessen wird ein Kooperationsgebot mit der Bundeswehr vorgeschrieben, in Fragen der nationalen Sicherheit sogar eine Pflicht zur Zusammenarbeit. Mit dem Gesetz will die Staatsregierung „den ungehinderten Zugang der Bundeswehr zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen“ sicherstellen sowie den Zutritt vor allem von Jugendoffizieren zu Schulen erleichtern.

Gegner des Gesetzes befürchten, dass dieses die Militarisierung des Bildungsbereichs vorantreibt. Sie kritisieren, dass Lehrerinnen und Lehrern der Entscheidungsspielraum, ob die Bundeswehr an den Schulen Zugang und Werbemöglichkeiten erhält, nicht nur beschnitten, sondern gekappt wird. Durch die gleichzeitig mit dem neuen Bundeswehrgesetz in Kraft getretenen Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) werde Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten zudem die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob sie an schulischen Veranstaltungen, in denen ein Bundeswehr-Offizier die Rolle des wertevermittelnden Lehrenden ausübt, teilnehmen wollen oder nicht.

Gesetz ist ein Eingriff in die Grundrechte

Nach Ansicht der GEW verletzen die neuen Regelungen die Wissenschafts- sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit, wie sie in den Artikeln 107 und 108 der bayerischen Verfassung festgehalten sind. Sie stellen damit einen Grundrechtseingriff dar.

Die GEW Bayern wird daher im Dezember beim bayerischen Verfassungsgericht eine Popularklage gegen das Gesetz einreichen. Die Initiative für die Klage geht von der Landesvorsitzenden Martina Borgendale und dem Geschäftsführer des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Friedensgesellschaft DFG-VK, Thomas Rödl, aus. Die Popularklage kann bis zum 30. November unterstützt werden. Für die Unterstützung als Klägerin oder Kläger müssen eine Vollmacht an die Kanzlei der Rechtsanwältin Adelheid Rupp ausgestellt sowie eine Spende zur Finanzierung der Prozesskosten geleistet werden.