DIW-Studie zu Altersvermögen: Rentenversicherung reduziert Ungleichheit
Die Studie des DIW, die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Ungleichheit in Deutschland abnimmt, wenn man berücksichtigt, dass die Bevölkerung neben Geld- und Sachvermögen auch Ansprüche auf Alterssicherung besitzt. Letztere werden dazu auf den heutigen Tag abgezinst und als Euro-Betrag ausgewiesen. 70 Prozent der Bevölkerung besitzen zusammen lediglich neun Prozent des Geld- und Sachvermögens, während die reichsten zehn Prozent mehr als 60 Prozent ihr eigen nennen können. Rentenansprüche besitzt dagegen fast die gesamte Bevölkerung, und diese sind deutlich weniger ungleich verteilt. Hierzu trägt auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung bei, wegen der Einkommen, die mehr als das Doppelte des Durchschnittsentgelts betragen, nicht mehr zu Rentenansprüchen führen. Eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung ist daher ein Beitrag zur Bekämpfung der zunehmenden Ungleichheit in Deutschland.
Betriebsrentenanwartschaften unzureichend erfasst
Dabei werden allerdings bei Arbeitnehmern ausschließlich Ansprüche auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, da über zukünftige Betriebsrenten oder Renten berufständischer Versorgungswerke keine Daten vorliegen. Nur bei denen, die heute schon Rente beziehen, werden alle Renten mit einbezogen. Gerade für die besser verdienenden Angestellten sowie einem Teil der Selbständigen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) sind die gesamten Rentenansprüche in Wirklichkeit deutlich höher als die in der Studie erfassten gesetzlichen Renten.
Rente und Pensionen: Vergleich hinkt
Die in der Studie ausgewiesenen Werte für das Vermögen aus Pensionsansprüchen sind deutlich höher als die Werte für das Rentenvermögen. Dies entspricht im Grundsatz dem Befund aus anderen empirischen Untersuchungen, denn die Beamtenversorgung ist für die Beschäftigten sowohl Grund- als auch Zusatzversorgung. Sie umfasst, anders als die gesetzliche Rente, auch Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bis hin zu Führungspositionen (Regierung, Bundesbank, Abgeordnete etc.). Hieraus vorschnell eine Überversorgung der Beamtinnen und Beamten zu folgern, wie dies bedauerlicherweise auch einer der beiden DIW-Forscher in einem Interview getan hat (siehe DIW-Wochenbericht), ist unwissenschaftlich, weil „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden.
In der Gruppe der Rentner sind viele ehemals an- und ungelernte Beschäftigte enthalten, während Beamte durchweg ausgebildete Fachkräfte sind, ein überdurchschnittlich hoher Anteil von ihnen verfügt über ein Studium. Gerade für die höher Qualifizierten „Nicht-Beamten“ spielen Betriebsrenten oder berufsständische Versorgung aber eine spürbare Rolle, während sie in den unteren Einkommensschichten kaum vorhanden sind. Dies hätte auch der DIW-Forscher wissen müssen. Statt dessen bedient er populistische Vorurteile. Dem wissenschaftlichen Ruf des DIW hat er damit keinen Gefallen getan.