Stellenanzeigen enthalten einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zufolge kaum noch eindeutige Diskriminierungen. Allerdings nutzten Arbeitgeber auch noch zu wenig die Möglichkeit, Stellenanzeigen so zu formulieren, dass sich möglichst viele und unterschiedliche Personen angesprochen fühlen. Auch die geschlechtersensible Ansprache werde noch zu selten verwendet, obwohl sie laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts notwendig sei.
„Die Studie zeigt, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hinblick auf Stellenanzeigen Wirkung zeigt“, sagte Bernhard Franke, geschäftsführender Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Es besteht aber noch Raum für Verbesserungen.“
Die Studie „Diskriminierung in Stellenanzeigen“ ist die bislang größte, bundesweite Erhebung dieser Art. Dazu werteten Expertinnen und Experten der Antidiskriminierungsstelle 5.667 Stellenanzeigen aus lokalen und überregionalen Printmedien sowie Onlinejobportalen aus. Zudem untersuchten sie 309 Inserate der Plattform Ebay Kleinanzeigen.
97,8 Prozent der Stellenanzeigen enthielten keine Diskriminierung, 2,2 Prozent hatten diskriminierende Inhalte. Davon sind rund 80 Prozent nicht geschlechtsneutral formuliert und sprechen nur eines der Geschlechter an. 16,8 Prozent enthielten Benachteiligungen aufgrund des Alters – wenn Firmen etwa nach einer „jungen“ Bewerber/in suchen oder sich selbst als junges Team beschreiben. In acht Prozent aller diskriminierenden Stellenanzeigen spielt ethnische Herkunft eine Rolle. Dabei geht es in allen Fällen um die Anforderung „Deutsch als Muttersprache“.