Jugendhilfe und Sozialarbeit
Die Crux mit dem Kindeswohl
Noch vor dem Ende der Wahlperiode soll der Kinderschutz spürbar verbessert werden. Dazu setzt die Große Koalition derzeit eine Reform des Sozialgesetzbuchs (SGB) VIII um. Doch nicht alle Pläne freuen die Beschäftigten und Träger der Einrichtungen.
Die Erklärung von Franziska Giffey (SPD) zu einem der wichtigsten Ziele ihrer Amtszeit klang vollmundig: „Mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen“, versprach die Bundesjugendministerin Ende vergangenen Jahres. Die Reform des SGB VIII, die noch in dieser Wahlperiode Bundestag und Bundesrat passieren soll, sei ein „Flaggschiff-Projekt“: „Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen spürbar erleichtern wird“, so Giffey. „Diese Reform stellt das Wohl der Kinder und deren Entwicklungsperspektiven an die allererste Stelle.“
Bei der Novelle geht es vor allem um einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien, um mehr gebündelte Zuständigkeiten, mehr Hilfen für kranke Eltern und mehr Beteiligung für Kinder und Jugendliche. Profitieren sollen laut Giffey 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen sozialen Bedingungen aufwachsen, 360.000 junge Menschen mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung sowie mehr als 30.000 junge Menschen, die mit 18 Jahren als „Careleaver“ aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen werden und die ersten Schritte ins selbstständige Erwachsenenleben gehen.
„Wir befürchten eine spürbare Abwertung dieser Berufsgruppen.“ (Björn Köhler)
Tatsächlich justiert das Ministerium mit der Reform einige Stellschrauben neu – doch nicht immer nur zur Freude der Beschäftigten und der Träger der Jugendhilfe. Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, sieht daher im Gesetzentwurf viel Licht, aber auch manchen Schatten. „Wir begrüßen zwar ausdrücklich, dass sich der Gesetzgeber der Situation von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe annimmt“, sagt Köhler. Das Anliegen, den Kinderschutz, die Beteiligung von jungen Menschen und inklusive Lösungen zu stärken, sei absolut richtig. „Leider bleibt der Gesetzentwurf aber weit hinter den Erwartungen zurück“, moniert Köhler. „An vielen Stellen ist zu bezweifeln, dass die gesteckten Ziele überhaupt erreicht werden.“
Problematisch seien unter anderem die geplanten Meldeverfahren zum Kinderschutz: Eine Meldepflicht von Medizinern und anderen Berufsgeheimnisträgern ans Jugendamt könne Vertraulichkeit und Vertrauen von Beziehungen untergraben. Überdies sei nicht nachvollziehbar, warum Rückmeldungen der Ämter nur an Ärztinnen und Ärzte sowie Lehrkräfte erfolgen sollen – nicht aber an Erzieherinnen, Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die die Kinder und Jugendlichen meist längerfristig im Alltag begleiten. „Wir befürchten eine spürbare Abwertung dieser Berufsgruppen“, warnt Köhler.
„Ein schwer überwindbares Vorzimmer des Jugendamtes dient nicht der Stärkung junger Menschen.“
Eine Deprofessionalisierung der Betreuung junger Menschen befürchtet die GEW auch an anderer Stelle: Laut Gesetzentwurf sollen künftig der nahe Sozialraum wie die direkte Nachbarschaft sowie ehrenamtliche Strukturen stärker in Hilfsangebote einbezogen werden. Dieser Schritt, so Köhler, könne eine Abkehr von fachlichen Hilfen bedeuten und eine neue Hürde, bevor eigentlich notwendige Maßnahmen des Jugendamtes greifen. „Ein schwer überwindbares Vorzimmer des Jugendamtes dient nicht der Stärkung junger Menschen“, sagt das GEW-Vorstandsmitglied. „Zugleich verliert man Kontrolle und schafft einen Markt für Anbieter, die vielleicht nicht immer die beste Lösung haben.“
Ein großer Schritt der Reform sei indes die inklusive Ausgestaltung des Gesetzes. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen seien ein wichtiger Schritt. „Aber die Regierung muss sich bewusst sein, dass sie damit auch deutliche Mehrkosten verursacht“, mahnt Köhler. „Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif.“
Zeitdruck bei der Reform
Geärgert hat die GEW-Spitze der immense Zeitdruck bei der Reform. Um das Gesetzesvorhaben noch vor der nächsten Bundestagswahl durchzubringen, breche man eine so wichtige Reform übers Knie. Der finale Gesetzentwurf mit 150 Seiten Umfang liege erst seit Oktober 2020 vor, wichtige Papiere seien erst in letzter Minute zugestellt worden. „Dieser Zeitdruck geht zulasten der Fachlichkeit und ist Ausdruck eines undemokratischen Prozesses“, sagt Köhler.
Das Forum „Mitreden – Mitgestalten“ sei kein wirkliches Dialoggremium gewesen. Viele dringend nötige Aspekte wie ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie ein eigener Bildungsanspruch und schlüssige Personalkonzepte für Kitas fehlten weiterhin. „Am Ende ist nur ein Reförmchen herausgekommen“, bedauert der Gewerkschafter. „Der große Wurf, der nötig wäre, ist es leider nicht.“
Offene Punkte
Mit ihrer Sicht steht die GEW nicht allein da. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) etwa teilt einige Kritikpunkte. Zwar sei die Reform eine wertvolle Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts, heißt es in einer mehrseitigen Stellungnahme. Die Betonung der Subjekt-Stellung der Kinder und Jugendlichen, die Stärkung ihrer Beratungs- und Beteiligungsrechte und die Sicherung von Ombudsstellen seien positiv hervorzuheben. Dennoch gebe es einige offene Punkte, bei denen die AGJ dringend Nachbesserungen empfiehlt. Dazu gehören unter anderem die Meldepflichten im Kinderschutzsystem.
Parallel zur SGB-Reform hat sich die Koalition im Januar auch auf eine Grundgesetz-Änderung verständigt, die Kinderrechte verankern und stärken soll. Tenor: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen.“ Geht es nach der GEW, sollte die Formulierung sogar noch weitergehen. „Wir fordern, Kinderrechte im Grundgesetz so zu verankern, dass das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als vorrangiger Gesichtspunkt zu berücksichtigen ist“, sagt Vorstand Köhler. Rechte von Kindern müssten auf allen staatlichen Ebenen als bedeutsamer Gesichtspunkt behandelt werden – und nicht nur als ein Punkt unter vielen.
Wann der Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat passieren wird, war zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe der E&W noch nicht klar.