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Die Angleichung der Ostrenten kommt zu spät

Bis 2025 sollen die Ostrenten an das Westniveau angeglichen werden. Die GEW begrüßt diese Entscheidung der Großen Koalition. Jedoch gehen noch einmal acht Jahre ins Land, bis die Benachteiligung der Ostrentner beseitigt ist.

Foto: Colourbox

Jetzt haben die Rentnerinnen und Rentner im Osten endlich Klarheit darüber, wann der niedrigere Rentenwert Ost Geschichte ist. Dass dies noch bis 2025 dauern soll, ist allerdings ein Bruch des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, "bis 2020" ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West zu schaffen. Die GEW wollte eine deutlich schnellere Angleichung. Wer heute in Rente geht, hat mehr als die Hälfte seines Berufslebens im vereinten Deutschland gearbeitet. Unter den Kolleginnen und Kollegen im Osten wird die Tatsache, dass es immer noch zwei getrennte Rentenwerte gibt, oft nur noch mit dem zynischen Satz "die warten wohl auf die biologische Lösung" kommentiert.

Die Große Koalition hat sich am 24. November in Berlin auf die Rentenangleichung verständigt. Der aktuelle Rentenwert Ost wird ab 1. Juli 2018 in sieben gleichen Schritten an das Westniveau angeglichen, die übrigen Berechnungsparameter ebenfalls in sieben Schritten jeweils zum nachfolgenden 1. Januar. Die Mehrkosten sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Von der Grundidee entspricht dies den Forderungen des Bündnisses für eine gerechte Anpassung des Rentenwerts Ost. Dieses Bündnis setzt sich seit 2006 für eine stufenweise Anhebung des Rentenwerts Ost ein, die aus Steuermitteln finanziert wird - unabhängig vom tatsächlichen Angleichungspfad der Löhne. Dem Zusammenschluss gehören neben der GEW und den Gewerkschaften ver.di, GdP und EVG auch mehrere Sozialverbände an.

Ähnlich halbherzig wie die Lösung beim Rentenwert Ost ist die Übereinkunft der Großen Koalition zur verbesserten Erwerbsminderungsrente. Auch hier folgt der richtigen Einsicht, dass die Erwerbsminderungsrenten in ihrer heutigen Form ein Armutsrisiko darstellen, eine bescheidene Verlängerung der Zurechnungszeit in Trippelschritten auf das 65. Lebensjahr bis 2024. Zielführender wäre es, umgehend die systemwidrigen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen und dadurch ab sofort zu einer spürbaren Erhöhung dieser Renten zu kommen.

Grundsätzlich betont die GEW, dass selbst diese bescheidenen Verbesserungen wieder entwertet werden, wenn es nicht gelingen sollte, das gesetzliche Rentenniveau zu stabilisieren. Die GEW wird sich daher weiter gemeinsam mit dem DGB und den Mitgliedsgewerkschaften für dieses Ziel einsetzen.