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Sozialwahl 2023

DGB gibt Antworten auf viele Fragen

Bei Sozialwahlen wählen die Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen den Verwaltungsrat und in der Renten- und Unfallversicherung die Vertreterversammlung. Für die Sozialwahl 2023 könnt ihr eure Stimme noch bis zum 31. Mai abgeben!

Jede und jeder von uns kann krank, pflegebedürftig, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr arbeitsfähig oder arbeitslos werden. Und wir alle werden älter und möchten gesund in Rente gehen. All dies wird durch die Sozialversicherungen abgesichert.

Die Träger der Sozialversicherungen verwalten sich dazu selbst. Wer in ihren Gremien sitzt und so über die Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung mitbestimmt, entscheiden die Versicherten alle sechs Jahre bei der Sozialwahl.

Selten war die Wahl so wichtig

Selten war die Sozialwahl so wichtig wie heute: Die Politik ist dabei, die sozialen Sicherungssysteme umzubauen. Statt solidarischer Finanzierung zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sollen die Lasten immer häufiger auf die Schultern der Versicherten geladen werden. Das muss verhindert werden.

Für die diesjährige Wahl könnt ihr eure Stimme noch bis zum 31. Mai per Post abgeben. Es kandidieren auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Gewerkschaften.

Sozialpolitische Kompetenz der DGB-Kandidaten

Der DGB gibt auf seiner Webseite Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Sozialwahl 2023.

Alle Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen des DGB und der Gewerkschaften besitzen eine große sozialpolitische Kompetenz. Der DGB hat zudem eigene Grundsätze für die Auswahl seiner Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt. 

Lange Tradition

Die Sozialwahlen finden 2023 zum elften Mal statt. Die ersten Sozialwahlen gab es bereits 1953 und schon immer waren mit den Wahlen wichtige Entscheidungen verbunden. Als Ergebnis der ersten Sozialwahl wurde beispielsweise die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) gegründet (die heutige Deutsche Rentenversicherung Bund, DRV-Bund).

Seit 1962 finden die Sozialwahlen regelmäßig alle sechs Jahre statt – bis auf eine einjährige Verzögerung durch die Wiedervereinigung. Seit 1977 sind die Regelungen der Selbstverwaltung für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung zusammengefasst.