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DGB beschließt Frauenquote

Der DGB-Bundeskongress hat die Einführung einer Frauenquote für DGB-Wahlämter beschlossen. So wird sichergestellt, dass der Frauenanteil in Organen und Gremien mindestens dem der Mitgliedschaft entspricht.

Foto: Pixabay / CC0

Um die Repräsentanz von Frauen in Wahlämtern zu stärken, hat der DGB seine Satzung geändert. Künftig habe bei allen hauptamtlichen Wahlämtern der DGB-Satzung der Frauenanteil auf der jeweiligen Wahlebene mindestens dem Anteil aller weiblichen Gewerkschaftsmitglieder zu entsprechen, beschloss der vom 13. bis 17. Mai in Berlin tagende DGB-Bundeskongress. Bei der neuen Satzungsvorgabe geht es damit nicht nur um die Quotierung von Gremien. Der DGB erklärte, er stärke so auch seine politische Glaubwürdigkeit mit Blick auf die Forderungen nach einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft.

Um die ihrem Mitgliederanteil entsprechende Repräsentanz von Männern und Frauen in der Gesamtschau der Wahlmandate auf der jeweiligen Ebene zu gewährleisten, bedürfe es eines Aushandlungsprozesses auf der jeweiligen Ebene, erklärte der DGB. Das dazu notwendige Verfahren solle eine Richtlinie sein, die unter anderem festlege, welche Zielvorgabe für welche Wahlämter konkret gelte, wer zu welchem Stichtag den zu beachtenden Anteil weiblicher Mitglieder festlege, und welche Gremien die Verantwortung für das Vorschlagsverfahren hätten.

„Ich werde mich weiter für Chancengleichheit im Bildungssystem einsetzen, denn sie ist wichtig für unsere demokratische Gesellschaft.“ (Elke Hannack)

Der 21. DGB-Bundeskongress wählte darüber hinaus Elke Hannack erneut zur stellvertretenden DGB-Bundesvorsitzenden. Sie erhielt im ersten Wahlgang 327 Stimmen (86,5 Prozent). „Ich werde mich weiter für Chancengleichheit im Bildungssystem einsetzen, denn sie ist wichtig für unsere demokratische Gesellschaft. Gute Bildung für alle ist das Ziel. Deshalb fordern wir Sitz und Stimme im Nationalen Bildungsrat, der jetzt gegründet werden soll“, sagte die Gewerkschafterin. „Jetzt, wo das Kooperationsverbot abgebaut wird, werden wir darauf achten, dass genügend Geld in Schulen, Berufsschulen und in Kitas fließt.

Um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, müsse die Bundesregierung endlich das Teilzeit- und Befristungsgesetz ergänzen. „Das Recht auf Rückkehr in Vollzeitarbeit ist überfällig. Viele Frauen hängen in der Teilzeitfalle fest und haben damit schlechte Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung.“