Zum Inhalt springen

DGB-Appell: Superreiche nicht erbschaftsteuerfrei stellen!

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine angemessene Besteuerung auch von Erbschaften und Schenkungen großer Betriebsvermögen. Auch Multimillionäre und Milliardäre müssten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen werden, heißt es in einem Aufruf, den bereits rund 500 Menschen unterschrieben haben.

Den Appell zur Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes stellten der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, und der Wirtschaftswissenschaftler Professor Achim Truger vor einigen Tagen in Berlin vor. Sie verlangen, dass der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Erbschaftsteuerreform nochmal grundlegend überarbeitet werden müsse.

Hintergrund: Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des Betriebsvermögens sei übermäßig, weil auch sehr große und größte Vermögen regelmäßig nahezu steuerfrei übertragen werden könnten.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Neuregelung droht nach Ansicht des DGB erneut verfassungswidrig zu sein. Bis zu einer Erbschaft oder Schenkung von 26 Millionen Euro, bei Familienunternehmen bis 52 Millionen Euro, soll ein steuerfreier Vermögenserwerb möglich sein, wenn eine Weiterführung des Betriebes für sieben Jahre und eine bestimmte Lohnsumme garantiert werden. Erst bei noch größeren Vermögenswerten soll eine Bedürfnisprüfung klären, wie weit die Erben oder Beschenkten die Steuer auch aus ihrem sonstigen, nicht begünstigten Privatvermögen bezahlen könnten.

Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer sollen den Plänen des Finanzministeriums zufolge so nur um höchstens vier Prozent, also etwa 200 Millionen Euro, steigen. Bei einer angemessenen Besteuerung wären hingegen Mehreinnahmen von mehreren Milliarden Euro jährlich möglich.