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Der Mindestlohn in der Weiterbildung kommt!

In seiner heutigen Sitzung erklärte das Bundeskabinett den Mindestlohn in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich. Damit wurde nach langem Hin und Her endlich dem Antrag der Gewerkschaften ver.di und GEW sowie der Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung stattgegeben. Der Mindestlohntarifvertrag für das pädagogische Personal tritt zum 1. August in Kraft.

Durch die massiven Kürzungen in der nach Sozialgesetzbuch II und III geförderten Aus- und Weiterbildung wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet und die Gehälter derer, die ihren Job behalten konnten, drastisch abgesenkt. Nicht wenige Weiterbildungsunternehmen mussten ganz aufgeben. Um diesem Dumping-Wettlauf ein Ende zu setzen, hatten ver.di und GEW mit dem Zweckverband bereits vor fünf Jahren einen ersten Mindestlohntarifvertrag ausgehandelt und die Allgemeinverbindlicherklärung beantragt. Dies war jedoch zunächst insbesondere an ideologischen Vorbehalten seitens der Arbeitgeberverbände und der FDP-Ministerien gescheitert. Nun sollen künftig Lohnuntergrenzen von 12,60 Euro in Westdeutschland und 11,25 Euro in Ostdeutschland allgemeinverbindlich gelten.

2011 wurde dann im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zur Neufestsetzung der Hartz-IV-Sätze zwischen Regierung und Opposition prinzipiell Einigkeit darüber erzielt, auch in der Weiterbildungsbranche einen Mindestlohn nach dem Entsendegesetz zu etablieren. Doch auch danach gingen die Versuche der Gegner weiter, das Inkrafttreten zu verhindern. So musste der Tarifvertrag mehrfach überarbeitet werden. Schließlich wurde die Allgemeinverbindlichkeit nur für die Vergütung der pädagogisch tätigen Beschäftigten beantragt, für die übrigen Beschäftigten wurde ein entsprechender Tarifvertrag mit dem Zweckverband abgeschlossen. ver.di und GEW begrüßen, dass heute das Bundeskabinett endlich dem Verordnungsentwurf der Ministerin für Arbeit und Soziales zugestimmt hat.

Ilse Schaad, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW, verspricht sich eine positive Wirkung des branchenweiten Mindestlohns auf die Qualität der Bildungsangebote: „Ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn lenkt den Blick bei der Auswahl eines Bildungsträgers wieder stärker auf die Qualität des Angebotes statt nur auf die Kostenseite.“ Zugleich ist klar, dass der Kostendruck mit der allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze nicht aus der Welt ist. Der Mindestlohn-Tarifvertrag bedeutet, einen Fuß in der Tür zu haben. Angesichts der Laufzeit bis zum 30. Juni 2013 müssen die Gewerkschaftsmitglieder sich bereits jetzt Gedanken darüber machen, wie der Tarifvertrag weiterentwickelt werden soll.