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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Der Ganztag braucht Qualität!

Beim geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder müssen Standards für die Qualität eingeführt werden. Das fordern AWO, GEW und weitere Verbände von Bund und Ländern.

Foto: GEW / Shutterstock
Eine gute Qualität im Ganztag braucht gute Fachkräfte (Foto: GEW / Shutterstock).

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, ab 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einzuführen. Für AWO und GEW ist ein zentraler Baustein die Qualität des Ganztages, die vor allem durch die eingesetzten Fachkräfte bestimmt wird. In einer gemeinsamen Erklärung fordern AWO und GEW bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung auch über Qualitätsstandards zu sprechen. Für die GEW heißt das eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:10 im Schulkindbereich.

„Kinder benötigen im Ganztag Begleitung, Ermutigung, Freiraum, Förderung und Bildung. Das ist eine Aufgabe für gut ausgebildete Fachkräfte!“ (Marlis Tepe)

„Wenn Kinder große Teile des Tages in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Ganztagsangeboten verbringen, haben sie Anspruch darauf, optimal begleitet und gefördert zu werden”, kommentierte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe die Pläne zum Ganztagsanspruch. Niemandem sei damit gedient, wenn Kinder nur in großen Gruppen beaufsichtigt würden, bis sie nach Hause gehen, so Tepe weiter. Vielmehr müssten sie die Möglichkeit haben, gemeinsam ihren Tagesablauf zu gestalten und die Welt zu entdecken. „Kinder benötigen im Ganztag Begleitung, Ermutigung, Freiraum, Förderung und Bildung. Das ist eine Aufgabe für gut ausgebildete Fachkräfte. In zahlreichen, auch von der GEW initiierten Studien hat sich eine sinnvolle Quote von maximal 10 Kindern je Fachkraft gezeigt. Mit diesem Personalschlüssel können Pädagoginnen und Pädagogen sinnvolle und wertvolle Angebote machen, von denen alle betreuten Kinder profitieren”, sagte Tepe.

„Ein Ganztag braucht gesicherte Qualität.“ (Marlis Tepe)

Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung soll im SGB VIII verankert werden. Bisher konnten sich Bund und Länder jedoch nicht auf einen gemeinsamen Rahmen einigen. Streitpunkte sind die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten, sowie die Frage in welcher Form der Ganztag umgesetzt werden soll. Einen Investitionskostenzuschuss hat der Bundestag bereits beschlossen. „Ein Ganztag braucht gesicherte Qualität“, sagte Tepe. Deswegen müsse klar sein, dass Bund und Länder am Fachkräftegebot des SGB VIII festhalten und nur entsprechend ausgebildetes Personal, wie Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen oder Grundschullehrkräfte mit dieser Aufgabe betraut werden.

Aus Verhandlungskreisen heißt es, der Ganztagsanspruch solle in einem Hau-Ruck-Verfahren noch in der laufenden Legislatur durchgepeitscht werden. Dazu treffen sich Bund und Länder diesen Sommer in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, um bis Anfang September Eckpunkte für den Ganztag zu erarbeiten. GEW und AWO befürchten jedoch, dass es dabei vor allem um die technische Umsetzung und die Verteilung der Kosten gehen wird, nicht jedoch um die Qualität der Angebote.

Bisher seien die Ganztagsangebote in den Bundesländern und den Kommunen sehr unterschiedlich ausgeprägt, erklärte Tepe. So gäbe es zwischen gebundenen Ganztagsgrundschulen, offenen Ganztagsangeboten, Horten, Mittagsbetreuung oder Hausaufgabenhilfe an Schulen oder Tagesbetreuung eine breite Palette für die Betreuung von Grundschulkindern. Tepe machte klar: „Das Ziel muss jetzt sein, den Rechtsanspruch auf Betreuung mit hoher Bildungsqualität zu verbinden und so allen Kindern einen bestmöglichen Ganztag zu bieten – unabhängig vom Wohnort!”