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Bundestag stimmt Grundgesetzänderung zu

Der Digitalpakt wird kommen

Deutschlands Schulen können endlich auf schnelles und stabiles Internet sowie digitale Lehr- und Lernmethoden hoffen. Der Bundestag hat am Donnerstag der für den sogenannten Digitalpakt nötigen Grundgesetzänderung zugestimmt.

Ein echtes Weiterbildungsgesetz muss die Defizite in den institutionellen, finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Voraussetzungen für gutes Lehren und Lernen verbessern, so die GEW. (Foto: Pixabay / CC0)

Nach wochenlangem Ringen zwischen Bund und Ländern ist der Weg für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen frei. Nachdem sich am Mittwoch der Vermittlungsausschuss auf eine Grundgesetzänderung zur Zahlung von Finanzhilfen im Bildungsbereich verständigt hatte, stimmte am Donnerstag auch der Bundestag dem Digitalpakt zu. Das entsprechende Gesetz erhielt in namentlicher Schlussabstimmung am Donnerstag eine Mehrheit von 574 der 648 abgegebenen Stimmen. Mit Nein stimmten 74 Abgeordnete. Damit wurde die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit wie erwartet erreicht. Der verabschiedete Kompromiss regelt unter anderem, wie der Bund die Verwendung der fünf Milliarden Euro für WLAN, Computer und digitale Lerninhalte an den Schulen kontrollieren darf. Die GEW begrüßte die Einigung, bekräftigte zugleich aber ihre Forderung nach einer vollständigen Abschaffung des Kooperationsverbotes, um auch Schulsanierungen finanzieren zu können. 

Strittig gewesen waren vor allem die erst geplante 50:50-Finanzierung von Bund und Ländern sowie die Kontrollmöglichkeiten des Bundes, durch welche die Länder eine zu starke Einflussnahme aus Berlin befürchteten. Die Forderung, bei Bundeszuschüssen den Ländern Zahlungen in gleicher Höhe vorzuschreiben, ist nun jedoch vom Tisch: Bund und Länder werden die Finanzierungsquote für jedes Projekt einzeln bestimmen. Außerdem werden für  Investitionen in Bildungsinfrastruktur schwächere Kontrollrechte des Bundes als üblich gelten.

„Das entlastet die Lehrkräfte, die sich damit besser auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können.“ (Marlis Tepe)

Die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe kommentierte: „Gut ist, dass mit den Geldern Lehrkräftefortbildung finanziert werden kann und beispielsweise Stellen für Systemadministratoren geschaffen werden können. Das entlastet die Lehrkräfte, die sich damit besser auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können.“ Der Kompromiss ermögliche es zudem auch ärmeren Bundesländern, Mittel aus dem Digitalpakt abzurufen. Grundsätzliche Kontrollmöglichkeiten des Bundes wertete Tepe derweil als wichtig: „In der Vergangenheit haben die Länder Mittel nicht immer wie vereinbart zweckgebunden ausgegeben.“  

Die Grundgesetzänderung muss noch in den Bundesrat, dieser soll am 15. März entscheiden. Nötig ist auch dort eine Zweidrittelmehrheit.  

 

Deutliche Mehrheit will bessere Ausstattung von Schulen und Unterricht

Ende Januar hatte die GEW mit einer Umfrage ein repräsentatives Meinungsbild zur Beteiligung des Bundes an der Bildungsfinanzierung erstellt. Auf die Frage „Sollte der Bund Kommunen und Länder Ihrer Meinung nach künftig mit mehr Geld für Schulen und Unterricht als bisher unterstützen?“ antworteten 89,7 Prozent der rund 5.000 Befragten mit „Ja“. 90,2 Prozent fanden zudem, dass deutsche Schulen besser ausgestattet werden müssten, um Schülerinnen und Schüler gut auf das digitale Leben und Lernen vorzubereiten.

„Von dem bereit gestellten Geld müssen endlich auch die beruflichen Schulen profitieren, die in der Bildungspolitik noch immer ein Schattendasein fristen.“ (Elke Hannack)

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack machte außerdem darauf aufmerksam, auch die beruflichen Schulen im Blick zu behalten. „Von dem bereit gestellten Geld müssen endlich auch die beruflichen Schulen profitieren, die in der Bildungspolitik noch immer ein Schattendasein fristen. Gerade wegen der Digitalisierung der Arbeitswelt ist es wichtig, ihnen einen festen Korridor bei der Vergabe der Digitalpakt-Milliarden einzuräumen“, sagte Hannack.