Interview
„Demokratie braucht politische Bildung“
Lehrkräfte sind zunehmend verunsichert. An Demonstrationen für Demokratie und gegen Rechtsextremismus teilzunehmen, sich im Unterricht kritisch mit der AfD auseinanderzusetzen – dürfen sie das? Die E&W hat nachgefragt bei Prof. Steve Kenner.
Steve Kenner ist Tenure-Track-Professor für Politikwissenschaft und ihre Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Weingarten sowie Mitinitiator des Papiers „Demokratie braucht politische Bildung, keine Neutralität“ der Deutschen Vereinigung für politische Bildung (DVPB).
- E&W: In der Öffentlichkeit wird immer wieder behauptet, dass in der Bildung für Lehrkräfte ein Neutralitätsgebot gelte.
Prof. Steve Kenner: Es gibt kein allgemeines Neutralitätsgebot für Bildung und die Institution Schule. Das wird deutlich, wenn wir uns den demokratischen Bildungsauftrag anschauen ...
- E&W: ... wie er in den Schulgesetzen geregelt ist?
Kenner: Nicht nur dort. In den meisten Bundesländern ist der demokratische Bildungsauftrag in der Landesverfassung verankert. Er hat damit Verfassungsrang. Im Fokus steht die Befähigung zum eigenständigen und kritischen Denken, ausgehend von Gerechtigkeit und der Achtung der Würde jedes Menschen. Darüber hinaus konkretisieren Schulgesetze, Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, landesweite Leitfäden, Erlasse und Handlungsrahmen zur Demokratiebildung diesen Bildungsauftrag. Aus all dem geht hervor: Mit Bildung soll es gelingen, junge Menschen dabei zu begleiten, als mündige Subjekte an der Demokratie mitzuwirken und diese gestalten zu können. Ausgangspunkte sind dabei immer Grund- und Menschenrechte sowie die zentralen Demokratieprinzipien.
- E&W: Nicht genannt haben Sie den „Beutelsbacher Konsens“, mit dem die AfD oft argumentiert – in ihren „Meldeportalen Neutrale Schule“, aber auch zunehmend in Landesparlamenten.
Kenner: Dieser ist kein Gesetz – aber dennoch für die Politische Bildung prägend. Darin festgehalten sind drei Grundprinzipien: Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und die Orientierung an den Schülerinnen und Schülern. Doch auch aus dem „Beutelsbacher Konsens“ lässt sich kein Gebot zur Neutralität ableiten; auch nicht aus dem Kontroversitätsgebot, das dazu meist herangezogen wird.
Demokratiebildung ist zentraler Bestandteil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Die Landesschulgesetze beschreiben die Ziele. Lehrkräfte sollen demokratische Werte wie Würde und Gleichheit aller Menschen, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität vermitteln.
Wenn es in der Schule um politische Bildung geht, müssen sich Lehrkräfte nicht neutral verhalten. Es ist wichtig, verschiedene Blickwinkel zu beleuchten. Lehrkräfte sollen auf Basis des Grundgesetzes eine klare Haltung zum Beispiel gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Gewaltverherrlichung und menschenverachtende Aussagen zeigen.
Oft fällt das Stichwort ’Beutelsbacher Konsens’. Er ist ein in den 1970er-Jahren formulierter Minimalkonsens für den Politikunterricht in Deutschland. Er darf nicht mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot des Staates verwechselt werden. Der Konsens formuliert drei zentrale didaktische Prinzipien politischer Bildung: das Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbot, das Kontroversitätsgebot sowie das Ziel, dass Schüler*innen zur politischen Teilhabe befähigt werden sollen. Lehrkräfte dürfen ihre eigene politische Meinung ausdrücken, diese aber nicht als allgemeingültig darstellen. Kontroverse Themen müssen multiperspektivisch behandelt werden.
- Überwältigungsverbot
Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
- Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.
Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.
- Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,
sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich erhobene Vorwurf einer „Rückkehr zur Formalität“, um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.
- E&W: Was bedeutet Letzteres?
Kenner: Kontroverse Themen müssen im Unterricht kontrovers dargestellt werden, aber nicht gleichwertig. Nehmen Sie den Klimawandel: Es gibt einen wissenschaftlichen Konsens, dass dieser vom Menschen beeinflusst ist. Anthropogener Treibhauseffekt wird dieses Phänomen genannt. Einige wenige Menschen bestreiten diesen. Das Thema kontrovers zu behandeln, bedeutet nicht, dass wir so tun müssen, als wären beide Positionen in Wissenschaft und Gesellschaft gleichermaßen vertreten. So ist es bei allen Themen. Bei menschen- oder demokratiefeindlichen Äußerungen ist noch klarer, dass keine Kontroversität hergestellt werden muss. Sondern wir sind verpflichtet, unser Handeln nach den Prinzipien der Grund- und Menschenrechte auszurichten.
- E&W: Es gibt noch eine weitere Regelung, die wichtig sein könnte. Das Beamtenrecht verpflichtet Beamtinnen und Beamte, sich in der Öffentlichkeit unparteiisch zu äußern. Was bedeutet das?
Kenner: Dabei geht es um den gleichen und fairen Wettbewerb der Parteien. Beamtinnen und Beamte – also auch Lehrkräfte – dürfen weder für eine Partei Werbung machen, noch diese pauschal abwerten. Die Regelung besagt nicht, dass Lehrkräfte sich neutral zu den Grundwerten unserer Demokratie verhalten sollen.
- E&W: Was heißt das konkret, wenn im Unterricht – etwa vor den Europawahlen – politische Parteien behandelt werden?
Kenner: Im Fach Politische Bildung, obgleich stark marginalisiert und oft nur mit einer Stunde pro Woche unterrichtet, können Partei- und Wahlprogramme vergleichend analysiert werden. Allerdings müssen und sollten Lehrkräfte auch hier nicht bei der Analyse der Programme stehen bleiben. Sie dürfen und sollten mit ihren Schülerinnen und Schülern aktuelle Krisen und gesellschaftliche Ungleichheitsverhältnisse betrachten und analysieren, wie sich Politikerinnen und Politiker über Partei- und Wahlprogramme hinaus öffentlich äußern. In meiner Umgebung in Baden-Württemberg hat zum Beispiel jüngst ein Kreisverband der AfD gegen eine Geflüchtetenunterkunft mobil gemacht und in einem Flyer von einem „millionenfachen Bevölkerungsaustausch“ schwadroniert. Das ist ein völkisch-nationalistisches Verschwörungsnarrativ, das Menschen verachtet und die Demokratie gefährdet. Als solches muss es im Unterricht auch benannt werden.
- E&W: Mit der DVPB haben Sie das Papier „Demokratie braucht politische Bildung, keine Neutralität“ verfasst. Auch die GEW hat unterzeichnet. Was war der Anlass?
Kenner: Immer häufiger kommen Lehrkräfte oder auch Schülerinnen und Schüler auf uns zu, die sich gegen Rassismus, Homophobie, Menschen- und Demokratiefeindlichkeit engagieren. Viele Schulen setzen ein klares Zeichen, immer häufiger fehlt aber der notwendige Rückhalt – nicht nur, aber auch begründet mit dem angeblichen Neutralitätsgebot. Dahinter dürfte weit seltener böser Wille als Verunsicherung stecken. Mit dem Papier wollen wir ein Zeichen setzen, das jenen den Rücken stärkt, die sich für Grund- und Menschenrechte engagieren. Denn Demokratie braucht politische Bildung – und keine Neutralität.
- E&W: Zuletzt gab es auch Verunsicherung, ob Lehrkräfte zu den Demonstrationen gegen Rechtsextremismus gehen dürfen. Können sie?
Kenner: Lehrkräfte, aber auch Schülerinnen und Schüler sind politische Subjekte, natürlich dürfen sie in ihrer Freizeit für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Demokratie demonstrieren.
- E&W: Wie sieht es mit gemeinsamen Demo-Besuchen aus, etwa im Klassenverband?
Kenner: Politisches Handeln darf nicht verpflichtend sein. Wenn viele in einer Klasse sagen, sie würden gern gemeinsam zu einer Demonstration gehen, ist das durchaus möglich. Die Teilnahme muss aber freiwillig sein. Für die, die nicht mitwollen, braucht es alternative Angebote. Außerdem muss ein solcher Besuch im Unterricht besprochen werden: Was ist das für eine Demonstration? Worüber wird dort gesprochen? Was habt ihr erlebt? Wichtig ist, die Teilnahme als Bildungsgelegenheit zu behandeln.