Zum Inhalt springen

DBG: Duales Studium eindeutig definieren

Der DGB fordert deutliche Verbesserungen und eine Regulierung des stark wachsenden Dualen Studiums – ein mit aktuell etwa 100.000 Lernenden stark wachsender Zweig zwischen hochschulischer und beruflicher Bildung.

Mit der jüngst veröffentlichten "Position des DGB zum Dualen Studium" dringen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften auf eine weitreichende Verbesserung der Qualität der dualen Studiengänge. Eine zentrale Forderung ist, duale Studiengänge als eigenständiges und von anderen Studienformaten mit besonderem Profilanspruch zu differenzierendes Studienformat verbindlich zu definieren.

Dabei werden neben dem ausbildungsintegrierenden auch das praxisintegrierende und in der wissenschaftlichen Weiterbildung das berufsintegrierende Studium als Duales Studium gewertet. Der DGB setzt sich für eine bundeseinheitliche Regelung ein und verlangt eine Öffnung des Zugangs sowie eine angemessene Studierbarkeit.

Der betriebliche Teil des Dualen Studiums müsse Gegenstand des Berufsbildungsgesetzes beziehungsweise der Handwerksordnung werden. Die Qualität solle durch bundesgesetzliche Regelung der Akkreditierung in öffentlich-rechtlicher Verantwortung gesichert und das Studium gebührenfrei ermöglicht werden.

Die Bundesfachgruppenausschüsse Kaufmännische und Gewerbliche Schulen begrüßen die DGB-Position, betonen jedoch ihre Präferenz der ausbildungsintegrierten Form des Dualen Studiums.

Weitere Themen im Infoblatt Berufsbildung März 2017:

  • Aktueller Entwicklungsstand: Qualifikationsrahmen in Europa
  • Online-Konsultation BNE: Den Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung mitgestalten!
  • Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen – Nachholbedarf erkennbar