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D2 - Schluss mit Sonder-Diskriminierungsrechten gegenüber Kirchenbeschäftigten und Religionslehrkräften!

Die Kirchenklausel in § 9 AGG, die Diskriminierungsrechte einräumt, gehört abgeschafft.

Resolution des GEW Gewerkschaftstags 2022

  • an die Initiative #outinchurch,
  • an Kirchenbeschäftigte und Religionslehrkräfte,
  • an die Bistümer und Religionsgemeinschaften
  • und vor allem an die Gesetzgebung des Bundes und der Länder:

Schluss mit Sonder-Diskriminierungsrechten gegenüber Kirchenbeschäftigten und Religionslehrkräften!

Die GEW beglückwünscht die Akteur*innen der Initiative #outinchurch:

Sie haben durch ihr mutiges gemeinsames queeres Coming-out in der katholischen Kirche u. a. die Sonderrechte der Kirchen zur Diskriminierung von Mitarbeitenden und deren Auswirkungen auf das Leben und Arbeiten der Betroffenen in die öffentliche Diskussion gebracht sowie erste Bistümer zum ebenfalls mutigen öffentlichen freiwilligen Verzicht auf Ausübung dieser Rechte.

Die GEW fordert die Gesetzgebung auf der Bundesebene auf, nun endlich die Kirchenklausel in § 9 AGG zu beseitigen, die diese Diskriminierungsrechte erst einräumt.

Die GEW fordert die Länder auf, den Religionsgemeinschaften nicht mehr die Möglichkeit zu geben, Erteilung oder Entzug von Lehrerlaubnissen für staatliche Religionslehrkräfte (missio/vocatio/idschaza) von der privaten Lebensführung abhängig zu machen.

Die GEW beglückwünscht die Bistümer und Generalvikariate, die bereits den Verzicht auf Anwendung dieser Sonderrechte bekundet haben, zu dieser Achtung der Menschenwürde und fordert die übrigen Bistümer und Religionsvereine auf, es ihnen gleichzutun, um sowohl ihre Beschäftigten und Religionslehrkräfte als auch die Gesetzgebung zu ermutigen.

Die GEW bekräftigt ihre Bereitschaft, allen von Diskriminierung betroffenen Mitgliedern Solidarität und Unterstützung zukommen zu lassen. Im Rahmen von Gerichtsverfahren, die mit Rechtsschutz der GEW geführt werden können, soll auch die verfassungsrechtliche Schieflage, die durch die Kirchenklausel des § 9 AGG zementiert wird, aufgezeigt und angegriffen werden, um die Diskussion um eine notwendige Korrektur dieser Sonderrechte zu verstärken.