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Coronapandemie

Coronahilfen für Hochschulen verlängern!

Analog zum verlängerten Lockdown fordert die GEW, auch die Coronahilfen für Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzupassen - sprich Zeitverträge, Forschungsprojekte, Stipendien, BAföG und Regelstudienzeiten zu verlängern.

Foto: GEW/shutterstock.com
Studierende müssen in der Coronapandemie nicht nur eine Verzögerung ihres Studiums in Kauf nehmen, sondern verlieren oft auch ihre Jobs. (Foto: GEW/Shutterstock)

Die GEW fordert Bund und Länder auf, die Unterstützung für Studierende und Hochschulbeschäftigte in der Coronakrise zu verlängern und zu erweitern. „Nach der Entscheidung über die Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns am 19. Januar stehen die Hochschulen vor ihrem dritten Coronasemester. Bundesregierung und Bundestag müssen jetzt die Weichen für eine unbürokratische Verlängerung von Zeitverträgen, Forschungsprojekten, Stipendien, BAföG und Regelstudienzeiten stellen“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Donnerstag in Frankfurt am Main.

„Coronanovelle“ läuft aus

Die im Mai 2020 beschlossene „Coronanovelle“ des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) laufe im März 2021 aus, wenn Bundestag und Bundesrat nicht vorher eine weitere Gesetzesänderung beschlössen, mahnte Keller. Vertragsverlängerungen über die zulässige Befristungsdauer hinaus seien dann nur noch eingeschränkt möglich. Da Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aber auch im kommenden Semester mit Verzögerungen und Beeinträchtigungen ihrer Forschung und Qualifizierung zu kämpfen hätten, sei eine Ausdehnung der pandemiebedingten Verlängerungsoption um zunächst weitere sechs Monate erforderlich. 

„Genauso selbstverständlich wie der Bund die Milliardenhilfen für Unternehmen ausdehnt und erweitert, muss er jetzt Studierenden unter die Arme greifen.“ (Andreas Keller)

Mit Blick auf die Studierenden forderte Keller: „Genauso selbstverständlich wie der Bund die Milliardenhilfen für Unternehmen ausdehnt und erweitert, muss er jetzt Studierenden unter die Arme greifen. Diese müssen häufig nicht nur eine Verzögerung ihres Studiums in Kauf nehmen, sondern verlieren auch ihre Jobs in der gebeutelten Wirtschaft. Die Überbrückungshilfe der Bundesregierung muss daher dringend verlängert und bei Bedarf bis zum BAföG-Höchstsatz aufgestockt werden. Die Länder müssen die Regelstudienzeiten pauschal um mindestens zwei Semester erweitern, der Bund die Ausbildungsförderung nach dem BAföG entsprechend verlängern.“