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Coronapandemie

So reagieren die GEW-Landesverbände auf den neuen Lockdown-Beschluss

Während des Lockdowns bleiben auch Schulen und Kitas geschlossen. Wie lange genau und mit welchen Ausnahmen, das bestimmen die Länder - und zwar sehr unterschiedlich. Wir fassen die Reaktionen der GEW-Landesverbände zusammen.

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Nach dem Bund-Länder-Beschluss zum verschärften Lockdown ist für Schulen und Kitas vieles weiter unklar. (Foto: GEW/Shutterstock)

Wie lange die Schulen während der Coronapandemie geschlossen bleiben, ab wann welche Jahrgangsstufen in kleinen Gruppen wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren, und wer Zugang zur Kita-Notbetreuung bekommt: Diese bildungspolitischen Fragen sind in Deutschland Ländersache – und nach dem jüngsten Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern unterschiedlich entschieden. Entsprechend vertreten auch die 16 Landesverbände der GEW im Detail eigene Positionen oder haben andere Schwerpunkte, die wir hier zusammengefasst haben.   

Baden-Württemberg: 

Die baden-württembergische GEW begrüßt die Entscheidung, den Präsenzunterricht an Schulen bis 18. Januar auszusetzen und die Kitas für eine weitere Woche geschlossen zu lassen. Vor einer Schulöffnung müssten die politisch Verantwortlichen festlegen, ab welcher Inzidenzzahl und wie genau der schrittweise Übergang zu Wechsel- und später zu Präsenzunterricht stattfinden könne. Die GEW und weitere schulische Interessenvertretungen raten dazu, die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) umzusetzen: Diese sehen bei Sieben-Tages-Inzidenzwerten über 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern Wechselunterricht für alle Klassenstufen vor, bei einer Inzidenz über 35 Wechselunterricht an den weiterführenden Schulen. Für Schülerinnen und Schüler, die zuhause keine guten Lernbedingungen haben, sollte es Betreuungsangebote an den Schulen geben. Zudem verlangt die GEW in Baden-Württemberg einheitliche Schutzmaßnahmen in Kitas und Schulen. Dazu gehören zertifizierte FFP2-Masken für die Beschäftigten und Luftreinigungssysteme.

Bayern:

Die Entscheidung der Staatsregierung, nach den Weihnachtsferien für alle Klassenstufen und Schularten im Distanzunterricht zu beginnen, ist angesichts der Corona-Infektionszahlen nach Ansicht der GEW Bayern richtig. Die Faschingsferien im Gegenzug ausfallen zu lassen, kritisiert der Landesverband jedoch. Distanzunterricht verlaufe vielerorts nach wie vor nicht reibungslos, deshalb dürfe den Lehrkräften aber nicht noch mehr zugemutet werden. Auch die Schülerinnen und Schüler benötigten einen Rhythmus mit regelmäßigen Ferien im Schuljahr. 

Berlin: 

Nach vielen Protesten – unter anderem von der GEW Berlin – sind die Pläne zur schrittweisen Öffnung der Berliner Schulen überarbeitet worden: Vor dem 25. Januar 2021 wird es keine Präsenzpflicht geben. Die Grundschulen werden frühestens am 25. Januar wieder im Wechselunterricht starten, auch an den weiterführenden Schulen gibt es so lange keinen Präsenzunterricht. Nur für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 gilt: Die Schulleitungen können in Abstimmung mit den Elternvertretungen und der Schulaufsicht entscheiden, ob die Schülerinnen und Schüler in wechselnden kleinen Lerngruppen in der Schule oder im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause unterrichtet werden. Zuvor war geplant gewesen, ab 11. Januar für Abschlussjahrgänge generell wieder Wechselunterricht anzubieten, am 18. Januar sollten Grundschüler der Klassen 1 bis 3 folgen.

Die GEW Berlin hatte den Senat aufgefordert, die Entscheidungen zurückzunehmen und konkrete Inzidenzwerte für die Öffnung und Schließung von Bildungseinrichtungen in Anlehnung an die RKI-Empfehlungen zu nennen. Der Landesverband organisierte auch die Onlinepetition „Kein Präsenzunterricht in Berlin, so lange Covid 19 nicht unter Kontrolle ist“, die bisher mehr als 45.000 Unterschriften sammelte und am 11. Januar an die Senatsbildungsverwaltung übergeben werden sollte. Die GEW Berlin fordert zudem, dass auch Kitas statt Appellen und Bitten an die Eltern einen verbindlichen Stufenplan benötigten, bei welchen Inzidenzwerten welche Maßnahmen greifen sollten. Erforderlich sei darüber hinaus eine praxistaugliche Test- und Impfstrategie für Erzieherinnen und Erzieher. 

(Aktualisiert am 11. Januar 2021 um 9.40 Uhr)

Bremen:

Die GEW in Bremen kritisiert es als unverständlich, dass lediglich die Präsenzpflicht aufgehoben werde, statt klar zu sagen, dass Distanzlernen mit Notbetreuung ergänzt werde. Bis Ende Januar müssten Lösungen entwickelt werden, die es ermöglichten, Schulen wieder so zu öffnen, dass Bildung und Gesundheitsschutz vereinbar seien. Dazu müsse das pädagogische Personal aufgestockt werden, um mindestens bis Ostern mit kleineren Gruppen im Wechselunterricht zu arbeiten und Betreuungsangebote für jüngere und bildungsbenachteiligte Schülerinnen und Schüler anzubieten. Erforderlich seien bundeseinheitliche Stufenpläne mit Inzidenzwerten, die sich an den RKI-Empfehlungen orientierten. Zudem fordert die Bremer GEW,  die Klassen mit Lüftungsanlagen auszustatten. 

Brandenburg:

Wegen des aktuellen Infektionsgeschehens ist ein weiterer Lockdown für Schulen und Kitas für die GEW Brandenburg unumgänglich. Der Landesverband fordert, die Aussetzung des Präsenzunterrichts bis zum Beginn der Winterferien am 3. Februar zu verlängern und alternativ Distanzlernen anzubieten. Für die Klassen 1 bis 4 solle für diesen Zeitraum die Notbetreuung fortgesetzt werden. Für die Jahrgangsstufen, in denen Präsenzunterricht vorgeschrieben sei, müsse das Abstandsgebot konsequent umgesetzt werden. Nach den Winterferien will die GEW einen konkreten Plan des Ministeriums zur Organisation des Unterrichts in der Pandemie sehen.

Hamburg:

Die GEW in Hamburg begrüßt, dass der Senat bis Ende Januar den Präsenzunterricht zugunsten des Fernunterrichts aufgehoben habe. Nun müsse die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) aber endlich die Bedingungen für gelingenden Distanzunterricht schaffen. Dazu gehörten insbesondere Ressourcen für IT-Wartung und Administration, ein stabileres WLAN, genügend Bandbreite sowie eine Entschlackung der Lehrpläne. Ebenso nötig sei es, den Wechselunterricht vorzubereiten, der bei sinkenden Inzidenzzahlen greifen könne, ohne wieder direkt in den Präsenzunterricht zurückzukehren. Der Landesverband kritisiert ferner, dass bisher keine zusätzlichen Ressourcen für den Fernunterricht zur Verfügung gestellt worden seien und der Unterrichtsstoff vollständig abgearbeitet werden solle. 

Hessen:

Die GEW in Hessen kritisiert die Aufhebung der Präsenzpflicht in den Jahrgangsstufen eins bis sechs als konzeptionslos. Wenn Eltern entschieden, ob ihre Kinder die Schule besuchten oder nicht, könne es sein, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse zum Unterricht kämen – oder auch niemand. Unklar sei, wie so der Unterricht für alle umgesetzt werden könne. Für den Landesverband kann es nach dem Lockdown nur mit dem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht weitergehen – geregelt durch einen verbindlichen Stufenplan, der abhängig vom Infektionsgeschehen und den Inzidenzwerten vor Ort regelt, welches Unterrichtskonzept greift.

Außerdem fordert die hessische GEW die Absage der schriftlichen Abschlussprüfungen an Haupt- und Realschulen. Die Abschlüsse sollten auf Basis der Zeugnisnoten und bereits abgeleisteten Projekt- und Präsentationsprüfungen zuerkannt werden. Für das Zentralabitur müssten die curricularen Vorgaben geändert und die Aufgabenstellungen überarbeitet werden. Zusammen mit weiteren Interessenvertretungen plädiert der Landesverband auch dafür, in diesem Schuljahr auf Betriebspraktika zu verzichten. 

Mit Blick auf die Maßnahmen an Kitas forderte die GEW Hessen dringend mehr Unterstützung für die Eltern, um Zeit für die Betreuung ihrer Kinder zu haben, zum Beispiel in Form von zusätzlichen Tagen bezahlter Freistellung von der Arbeit.

Mecklenburg-Vorpommern: 

Die GEW in Mecklenburg-Vorpommern steht zwar hinter dem Vorhaben, dass ab 18. Januar bei niedrigen Inzidenzen wieder Präsenzpflicht in Grundschulen geplant sei und auch Abschlussklassen wieder in die Schulen kommen sollten. Sie plädiert aber für geteilte Gruppen im Wechselunterricht – auf den sie die Schulen indes nach wie vor nicht ausreichend vorbereitet sieht. Ein stärkerer Fokus muss nach Ansicht der Gewerkschaft auf dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten liegen. Nicht nur Lehrkräfte müssten mit FFP-2-Masken versorgt werden, sondern auch Erziehrinnen und Erzieher. Außerdem verlangt der Landesverband eine vorrangige Berücksichtigung bei den Impfungen und will erreichen, dass eine Corona-Infektion als Dienstunfall oder Berufskrankheit anerkannt wird, wenn es nicht eindeutig einen anderen Ursprung gibt. Auch Erzieherinnen und Erzieher, die nicht im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gebunden sind, sollten wegen der hohen Belastungen in diesem Jahr eine Corona-Prämie erhalten.

Niedersachsen:

Aus Sicht der GEW Niedersachsen hat die Politik es versäumt, den Gesundheitsschutz und das Recht auf Bildung gleichermaßen zu sichern. Die Schulen einfach zu schließen, sei kein Konzept. Und die Grundschulen – anders als alle anderen Schulformen –  für eine Woche zu schließen und sie dann zwei Wochen im Wechselmodell zu öffnen, sei für alle Beteiligten mit viel Aufwand verbunden. Gebraucht würden tragfähige Konzepte und nachhaltige Investitionen, um Schulen pandemiesicher zu machen. Der Landesverband erwartet, dass Land, Bund und Kommunen die kommenden drei Wochen nutzen, damit das zweite Schulhalbjahr organisatorisch und personell gelinge. Dazu müssten die Schulen jetzt auch Mittel für Schutzkleidung, Lüftungsgeräte und Schutzscheiben erhalten.

Für die Kitas verlangt die GEW, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Jede Kita braucht passgenaue und wirksame Hygienepläne. „Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Kitas zum Infektionsschutz sind zu beachten und umzusetzen. Weiter müssten alle Kitaträger Betriebsmediziner einsetzen, diese sollten die Risikogruppen bei den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe. Sie regte zudem an, freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten anzubieten.

  • Freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten
  • Passgenaue und wirksame Hygienepläne für jede Kita
  • Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Kitas
  • Risikogruppen von Betriebsmedizinern beraten lassen und im Einzelfall von der Arbeit an der Kita freistellen

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten an ändern muss.

Nordrhein-Westfalen:

Die GEW NRW steht hinter der Aussetzung des Präsenzunterrichts bis zum vorläufigen Lockdown-Ende am 31. Januar. Zu klären sind aus Sicht des Landesverbandes indes noch, welche konkreten Ausnahmeregelungen gelten sollen, und was die weitere Perspektive des Schuljahres sowie die Halbjahres- und Abschlusszeugnisse betrifft. Als Erfolg ihres politischen Drucks wertet die GEW NRW , dass allen Beschäftigten in Schulen und Kitas  bis zu den Osterferien sechs neue Infektionstests kostenlos angeboten werden. Außerdem sollen bis Ostern jeweils zwei FFP2-Masken werktäglich zur Verfügung gestellt werden.

Rheinland-Pfalz:

Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, den Fernunterricht bis 22. Januar fortzuführen und erst ab 25. Januar Wechselunterricht für die Klassen eins bis sechs anzubieten. Um den eingeschränkten Regelbetrieb für die anderen Klassenstufen in Form von Notgruppen zu ermöglichen, müssten die Schulen allerdings mehr Personal erhalten. Auch die Schulleitungen müssten stärker entlastet werden. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz dringt der Landesverband darauf, dass Lehrkräfte schnell auf freiwilliger Basis geimpft werden können. In Räumen, die nicht gut gelüftet werden können, müssten Luft­filteranlagen eingebaut werden. Lehrkräften müssten genügend FFP-2-Masken unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus müsse das Bildungsministerium zeitnah für die verschiedenen Schularten spezifizierte Konzepte vorlegen, wie eine erneute Öffnung der Schulen gelingen könne.

Saarland:

Die GEW Saarland verlangt eine klare Ansage, ab welchem Inzidenzwert die Schulen wieder auf Präsenzunterricht umstellen sollten. Zudem solle das Ministerium für Bildung und Kultur ab 11. Januar die Inzidenzwerte an Schulen und Kitas täglich veröffentlichen. Ab diesem Tag gilt für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen wieder die Präsenzpflicht, was die Gewerkschaft mit Blick auf den Gesundheitsschutz kritisch sieht. Sie plädiert stattdessen für Wechselunterricht in den Abschlussklassen. Nach Ende des Lockdowns am 31. Januar will der Landesverband auch Wechselunterricht in den Klassen eins bis sechs durchsetzen. Auch für die Kitas werde ein einheitliches Stufenmodell für die Rückkehr in den Normalbetrieb benötigt. Für alle pädagogischen Fachkräfte müsse eine praxistaugliche Test- und Impfstrategie entwickelt werden. Mit Blick auf die Hochschulen fordert die GEW, dass die Regelstudienzeit für alle Studierenden um jedes Semester, das während der Corona-Pandemie stattfinde, erhöht werde.

Sachsen:

Die GEW Sachsen lehnt das Vorhaben ab, für Abschluss- und teils Vorabschlussklassen ab dem 18. Januar wieder in den Präsenzunterricht zurückzukehren.  Eine Teilöffnung sollte erst erfolgen, wenn die Anzahl der Neuinfektionen landesweit entsprechend niedrig sei - frühestens also nach den Winterferien, die am 22. Februar enden. Die Öffnung müsse schrittweise erfolgen und bei den weiterführenden Schulen mit den Abschlussklassen beginnen. Eine schrittweise Öffnung muss nach Ansicht des Landesverbandes zudem anhand der landesweiten Inzidenz bestimmt werden, nicht durch vorfristige Termine. Das gelte auch für den Übergang der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zum eingeschränkten Regelbetrieb. Die GEW moniert zudem, dass sich zwar Lehrkräfte regelmäßig kostenlos auf das Coronavirus testen lassen könnten, dies aber nicht für Erzieherinnen und Erzieher angeboten werde.

Sachsen-Anhalt:

In Sachsen-Anhalt findet nach dem Bund-Länder-Beschluss eines verlängerten Lockdowns Präsenzunterricht vorerst nur für die Abschlussjahrgänge statt. Alle anderen Klassen bleiben bis 31. Januar im Distanzunterricht. Die GEW Sachsen-Anhalt begrüßt, dass es jetzt mehr Klarheit gebe.

Die GEW Sachsen-Anhalt hatte bereits am 4.12.2020 gefordert, mit Ende der Weihnachtsferien keinesfalls sofort zum vollständigen Präsenz-Unterricht zurückzukehren. Allerhöchstens komme ein Wechselmodell zwischen Unterricht von zu Hause im Wechsel mit Unterricht in den Schulen in Frage. Schulen mit entsprechender digitaler Ausstattung sollten in den Distanz-Unterricht gehen.

Wegen des hohen Infektionsgeschehens hatte sich die GEW Sachsen-Anhalt am 8.12.2020 mit einem Offenen Brief an die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration gewandt. Darin wurden die große Verunsicherung der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen dargestellt und ein abgestimmter einheitlicher Hygieneplan für alle Einrichtungen angemahnt. Als Präventionsmaßnahmen schlug die GEW eine bessere Versorgung mit Schutzmasken, mehr Schnelltests sowie die Einschränkung des Regelbetriebs für einen begrenzten Zeitraum vor.

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.

Schleswig-Holstein:

Die schleswig-holsteinische GEW kritisiert das Vorgehen des Bildungsministeriums mit Blick auf die Abschlussklassen scharf. Ab 11. Januar 2021 gibt es für diese wieder Unterricht nach Stundenplan, so dass mehrere hundert Schülerinnen und Schüler in die Schulen strömen. Der Landesverband fordert das Ministerium auf, die Pläne zu stoppen und Unterricht nur in kleinen Gruppen vorzusehen. Zwar sei es richtig, in Abschlussklassen in den Prüfungsfächern Präsenzunterricht zu erteilen. Das dürfe allerdings nicht zeitgleich für alle, sondern müsse im Wechselunterricht geschehen. In Nicht-Prüfungsfächern sollten Schulen auf Distanzunterricht gehen. Nach Ansicht der Gewerkschaft sollte die Ausgestaltung in der Hand und Verantwortung der Schulen liegen. Auch in den Abschlussklassen kann und muss Wechsel- und Distanzunterricht durchgeführt werden.“

(Aktualisiert am 11. Januar 2021 um 9.55 Uhr)

Thüringen:

Die GEW Thüringen begrüßt, dass die Winterferien um zwei Wochen vorgezogen werden, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Es offenbart die späte Einsicht, dass auch die Schulen Pandemietreiber waren und sind. Aus Sicht der Lehrkräfte ist das Vorziehen allerdings schwierig, denn es führt zu einer erheblichen Verdichtung der Termine und damit zu einer deutlichen höheren Arbeitsbelastung, vor allem in den Abschlussklassen 10 und 12/13 und in der Grundschulabgangsklasse 4.

Die GEW Thüringen hält die nun präzisierte Notbetreuungsregelung - mit der nun notwendigen Bescheinigung des Arbeitgebers hinsichtlich der Unabkömmlichkeit des Beschäftigten - für besser geeignet, um die Pädagoginnen und Pädagogen vor pandemiebedingten Gefährdungen der Gesundheit zu schützen und zugleich ein Mindestmaß an Betreuung sicherzustellen.