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Coronapandemie

„Hochschulen in Impf- und Teststrategien einbinden“

„Wer die Hochschulen wieder öffnen will, muss für ein Impfangebot für Beschäftigte und Studierende sowie die Ausdehnung der Testpflicht auf die höheren Bildungseinrichtungen sorgen“, sagt GEW Vize Andreas Keller.

Studierende wie Lehrende sehnen sich danach, zum Präsenzstudium zurückzukehren.(Foto: Shutterstock)

Die GEW hat sich dafür stark gemacht, die Hochschulen in die Impf- und Teststrategien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzubinden. „Wer die Hochschulen wieder öffnen will, muss für ein Impfangebot für Beschäftigte und Studierende sowie die Ausdehnung der Testpflicht auf die höheren Bildungseinrichtungen sorgen“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, mit Blick auf die heutige Debatte im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz.

„Lehre und Studium leben von der persönlichen Begegnung auf dem Campus und im Hörsaal.“ (Andreas Keller)

Im nunmehr dritten Corona- und Online-Semester sehnten sich Studierende wie Lehrende nach Präsenzstudium und einer Rückkehr zur Normalität an den Hochschulen. „Lehre und Studium leben von der persönlichen Begegnung auf dem Campus und im Hörsaal“, sagte Keller.

Impfkampagne weiter beschleunigen

Die GEW begrüßt, dass die Hochschulen in die Coronavirus-Impfverordnung einbezogen worden sind, deren Änderung am 30. April in Kraft getreten ist. Menschen, die an einer Hochschule tätig sind, haben jetzt eine erhöhte Priorität in der Impfreihenfolge (Gruppe 3).

„Wer Bildungseinrichtungen öffnen möchte, muss den Beschäftigten ein Impfangebot machen. Diese Forderung der GEW hat die Bundesregierung aufgegriffen. Die Länder müssen die Verordnung jetzt konsequent umsetzen und die Impfkampagne weiter beschleunigen, damit bald auch die Studierenden zum Zuge kommen. Das ist die Voraussetzung, um im Wintersemester in den Präsenzbetrieb zurückzukehren“, so der GEW-Vize.

Debatte über Notbremse-Regeln

Der Bundestag debattiert heute im Bundestag aber auch über eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes. So sollen die Corona-Notbremse-Regeln für den Bereich Hochschule angepasst werden. Zuvor hatte es Kritik aus den Ländern und dem Bildungsbereich gegeben, dass die in der Notbremse vorgesehen Regeln für Schulen zum Umschalten auf Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 und zum Verbot von Präsenzunterricht ab 165 nicht so einfach auf andere Bereiche übertragen werden könnten. Eine Komplettschließung und Umstellung auf Distanzlehre in Studiengängen mit viel Praxisbezug und Laborarbeit sei kaum möglich, etwa im Medizin- oder auch im Sportstudium. Nun soll es entsprechende Ausnahmen für die Hochschulen geben.

„Die ‚Bundesnotbremse‘ muss auch an den Hochschulen gelten und darf dort nicht zum Gaspedal werden.“ (Andreas Keller)

Die GEW findet es grundsätzlich richtig, das Gesetz anzupassen, warnt aber auch: „Es ist richtig, die Regelungen des Gesetzes an die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Bildungseinrichtungen anzupassen. So ist das schulische Modell des Wechselunterrichts nicht 1:1 auf die Hochschulen zu übertragen. Gleichwohl brauchen wir keinen föderalen Flickenteppich, sondern bundesweit verbindliche Vorgaben mit eindeutigen Grenzwerten. Es kann nicht sein, dass die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder nach Gutdünken entscheiden, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen. Die ‚Bundesnotbremse‘ muss auch an den Hochschulen gelten und darf dort nicht zum Gaspedal werden“, mahnte Keller.

Der GEW-Vize sprach sich dafür aus, die Durchführung eines Coronatests zwei Mal die Woche nicht erst ab einem Inzidenzwert von 165, sondern grundsätzlich zur Voraussetzung für Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika auf dem Campus zu machen. Ab einem Inzidenzwert von 165 dürfe Präsenzlehre nur in strengen Ausnahmefällen und nach einer arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.