Zum Inhalt springen

Bundesverfassungsgericht

Beschwerde zu paritätischen Wahllisten gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen des geringen Anteils weiblicher Abgeordneter im Bundestag abgewiesen. Es sei nicht ausreichend begründet, dass der Gesetzgeber zu einer solchen Regelung verpflichtet sei.

Die Beschwerde wegen des niedrigen Frauenanteils im Bundestag ist in Karlsruhe erfolglos geblieben. (Foto: Stefan Weitzel)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Geschlechterparität im Bundestag zurückgewiesen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Beschwerdeführerinnen hatten angesichts des geringen Anteils von Frauen im Deutschen Bundestag das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen durch die politischen Parteien gerügt. Ihrer Ansicht nach muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Parteien ebenso viele weibliche wie männliche Kandidaten aufstellen.

In der Wahlprüfungsbeschwerde wird nach Angaben des Gerichtes jedoch nicht hinreichend begründet, dass der Gesetzgeber zu einer solchen paritätischen Ausgestaltung verpflichtet sei. Nicht darüber zu entscheiden hatte der Senat, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

Frauenanteil im Bundestag gesunken

Hintergrund: Bei der Bundestagswahl 2017 waren rund 51,5 Prozent der Wahlberechtigten Frauen. Der weibliche Anteil an den Direktkandidaturen in den Wahlkreisen betrug 25 Prozent, der Anteil an den jeweils ersten fünf Listenplätzen der Parteien 34,7 Prozent. Nach der Wahl gehörten dem 19. Deutschen Bundestag 218 Frauen an – von insgesamt 709 Abgeordneten. Der Frauenanteil sank damit im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode von 36,3 auf 30,7 Prozent.

Die Beschwerdeführerinnen sahen die nichtparitätische Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl als einen Grund dafür an. Weil Grundrechte wie die Gleichberechtigung verletzt würden, erhoben sie damals bereits Einspruch gegen die Bundestagswahl. Diesen wies der Bundestag im Jahr 2019 zurück. Daher zog die Gruppe vor das Bundesverfassungsgericht.