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Bund und Länder wollen ihre Finanzbeziehungen neu ordnen

Seit März arbeitet eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat daran, das Finanzgeflecht zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen. Doch die Verhandlungen stocken. Zwar sind sich fast alle Parteien einig, dass sie die öffentliche Verschuldung per Verfassung stoppen wollen. Der Konsens ist aber nur oberflächlich. Hinter den Kulissen gibt es kaum überbrückbare Interessenskonflikte zwischen allen Beteiligten.

Scheitern nicht ausgeschlossen

Wer sich in diesen Tagen mit Mitgliedern der Föderalismuskommission II unterhält, bekommt zunächst eine eindeutige Ansage. Bund und Länder werden ihre Finanzbeziehungen neu ordnen; und zwar noch rechtzeitig vor den Wahlen zum Bundestag im Herbst 2009. Das wichtigste Ziel: Im Grundgesetz sollen neue Schranken eingezogen werden, die die Verschuldung der öffentlichen Haushalte wirksam begrenzen. Man sei sich einig, dass dieser Weg nun begonnen werde, sagte jüngst der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Peter Struck, der gemeinsam mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) die Kommission leitet.

Doch dieser Konsens ist brüchig. Schon die Frage, wie genau eine solche Schuldenbremse gestaltet sein soll, führt die Differenzen zwischen den Akteuren deutlich vor Augen. Die FDP, das Land Bayern und Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) favorisieren ein generelles Neuverschuldungsverbot. Dieses Modell würde den finanziellen Gestaltungsspielraum von Bund und Ländern – gerade in konjunkturellen Krisen – drastisch einschränken. Massive Kürzungen bei Kindergärten, Schulen und Hochschulen wären zwangsläufig. Dieser Vorschlag hat deshalb keine Chance auf die nötige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Steinbrücks Konzept


Mehr Aussicht auf Verwirklichung hat hingegen ein Konzept des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD). Er favorisiert ein innerdeutsches Maastricht-Kriterium, das die Grenzen für eine Neuverschuldung eng an das Bruttoinlandsprodukt (BIP) koppelt. Im Gespräch ist eine Marke von 0,5 Prozent des BIP. So könnte der Bund jährlich zwischen fünf und sieben Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Offen bliebe nur, ob es einen unabhängigen Stabilitätsrat gibt, der Sanktionen verhängt, wenn der Bund oder die Länder die Schuldengrenze überschreiten. Die SPD-regierten Bundesländer lehnen solche Sanktionen kategorisch ab. Sie würden die finanziellen Probleme noch verschärfen, heißt es in einem Positionspapier der sozialdemokratischen Landespolitiker.
Derweil wollen zahlreiche ärmere Bundesländer einer Schuldenbremse ohnehin nur zustimmen, wenn Bund und Länder vorher einen Sanierungsfonds für hoch verschuldete Länder einrichten. Der Haken: Die reichen Länder wollen sich wiederum nur an einer Entschuldung beteiligen, wenn sie im Gegenzug mehr Steuerautonomie erhalten. Dies aber lehnen die ärmeren Bundesländer kategorisch ab. Sie wären die Verlierer eines ruinösen innerdeutschen Steuersenkungswettlaufs.
Aus diesen gegensätzlichen Interessen sollen die Kommissions-Vorsitzenden Oettinger und Struck nun bis zum kommenden Frühling einen verhandlungsfähigen Vorschlag entwickeln. Ein Scheitern ist nicht ausgeschlossen.

GEW-Kommentar: Konsequenzen für die Bildung

Nationaler Solidarpakt

Schlechte Zeiten für das deutsche Bildungswesen. In Berlin verhandeln Bund und Länder über eine neue Finanzverfassung, aber die drastische Unterfinanzierung der Kindergärten, Schulen, Hochschulen und der Weiterbildung steht nicht auf der Tagesordnung. Die Föderalismus-Reformer diskutieren lieber isoliert über Schuldengrenzen im Grundgesetz. Es fehlt ein Bekenntnis zu einem handlungsfähigen Staat. Die zweite Stufe der Föderalismusreform muss sich aber daran messen lassen, ob Bund, Länder und Kommunen über genügend finanziellen Spielraum verfügen, um wichtige öffentliche Aufgaben zu erfüllen.
Deutschland investiert zu wenig in sein Bildungswesen; lediglich 4,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Wollen wir den Anschluss an das europäische Mittelfeld schaffen, müssten Bund und Länder mindestens sechs Prozent des BIP für Bildung ausgeben. Im Klartext: Jahr für Jahr fehlen rund 40 Milliarden Euro in den öffentlichen Bildungshaushalten. Wir könnten das Geld gut gebrauchen – zum Beispiel für den Ausbau der frühkindlichen Bildung, für mehr und bessere Ganztagsschulen, für die Modernisierung der Hochschulen.
Die GEW schlägt deshalb einen „nationalen Stabilitätspakt für Bildung“ vor. Bund und Länder sollen sich auf eine neue Gemeinschaftsaufgabe Bildung verpflichten. Die Bildungsausgaben müssten schrittweise auf sieben Prozent des BIP aus öffentlichen Mitteln angehoben werden. Wir brauchen den Willen und die Entscheidung für zusätzliche Investitionen in das Bildungswesen. Bildung ist keine verzichtbare konsumtive Ausgabe, bei der die Finanzminister – mit Vorliebe beim Personal – weiterhin den Rotstift ansetzen können.

Gastkommentar: Stimme zum SPD-Parteitag

Mehr Geld für Schulen

Wer wollte den Zielen, die im neuen SPD-Programm formuliert werden, widersprechen? Ein breites Verständnis von Bildung, das sich nicht an wirtschaftlichen Verwertungsinteressen ausrichtet, die Gleichheit der Lebenschancen (auch) durch Bildung, ein Recht auf Ausbildung – das sind Orientierungsmarken, die sich sehen lassen können.

Auch die Instrumente, die der Zielerreichung dienen sollen, überzeugen: gemeinsames Lernen bis zur zehnten Klasse, Individualisierung der Förderung, Verstärkung der Selbstständigkeit der Schulen, Gebührenfreiheit und – durchaus nicht an letzter Stelle: die Steigerung der Bildungsausgaben!
Aber reicht es, die tradierte und nach wie vor zukunftsfähige Programmatik neu – und was das längere gemeinsame Lernen angeht: wieder deutlicher – zu formulieren? Was das Programm vermissen lässt, ist die Verarbeitung der Erfahrungen, die im langen Streiten um die Bildungsreform gesammelt wurden. Es ist nicht erkennbar, ob und wie die SPD in ihrer Programmdiskussion reflektiert hat, dass sie beim längeren gemeinsamen Lernen seit dem Weimarer Schulkompromiss von 1919 so recht nicht weitergekommen ist. Es bleibt undeutlich, wie die Partei mit dem Widerspruch zwischen dem Einfordern höherer Bildungsausgaben und der traurigen Realität bundesweit stagnierender, zum Teil auch sinkender Bildungsausgaben umgehen wird. Es bleibt blass, wenn beim „Recht auf Ausbildung“ zuallererst an die Pflicht der Unternehmen erinnert wird.
Dies Fehlen einer erkennbaren Auseinandersetzung mit den Ursachen für das Nichterreichen oder das allenfalls ansatzweise Erreichen früher schon formulierter Ziele lässt an der Alltagstauglichkeit der programmatischen Aussagen Zweifel aufkommen!