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Bündnis fordert Fahrplan zur Ostrenten-Angleichung

„Jetzt ist es an der Zeit, den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Fahrplan für eine vollständige Angleichung der Rentenwerte endlich umzusetzen. Ein Gesetzgebungsverfahren für eine abschließende Regelung muss vor der nächsten Bundestagswahl erfolgen.“ Mit dieser Forderung betont das Bündnis für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern auf seinem Ostrenten-Gipfel am 16. Juni 2015 die Dringlichkeit einer politischen Lösung zur vollständigen Angleichung des Rentenwerts Ost an den der alten Länder.

Foto: Monique Küsel

Die Veranstaltung in Berlin mit über 250 Teilnehmer/innen aus Ost und West stand unter der Überschrift „25 Jahre deutsche Einheit: Renteneinheit überfällig!“ Trotz Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2015 bleiben die Gehälter in den neuen Bundesländern noch hinter denen der alten Bundesländer zurück. Daher mehren sich die Stimmen, dass es ohne Eingreifen der Politik auch keine Vereinheitlichung der beiden Rentenwerte in Ost und West geben wird. Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, unterstützte in seinem Grußwort die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zur Angleichung des Rentenwerts Ost noch in der laufenden Legislaturperiode. „Wer die Menschen in den neuen Bundesländern erneut vertröstet, der begeht Wortbruch, der verspielt Vertrauen und dem sollte das Mandat entzogen werden.“

Auf großes Interesse der Teilnehmer stießen die Ausführungen der Ost-Beauftragten der Bundesregierung, Iris Gleicke, des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund, Axel Reimann, sowie von DGB-Bundes-vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. In der Diskussion mit den rentenpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen forderten die Tagungsteilnehmer/innen nachdrücklich konkrete Schritte zur Umsetzung des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, bis 2020 ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West zu schaffen. Das Bündnis fordert die Umsetzung des aktualisierten „ver.di-Modells 2.0“. Es sieht eine schrittweise Angleichung des Rentenwerts Ost über steuerfinanzierte Zuschläge ab 2016 vor, um das Ziel der vollständigen Angleichung bis 2020 erreichen zu können (siehe Download). Somit könnte der Rückstand des Rentenwerts Ost, der ab 1. Juli 2015 bei 92,6 Prozent liegen wird, nach und nach ausgeglichen und ab 2020 für das gesamte Bundesgebiet ein einheitlicher Rentenwert angewendet werden.

Die verschiedenen Referentinnen und Referenten waren sich einig darin, dass die Rechtsangleichung Ost-West und die Bekämpfung der Altersarmut nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Auf der einen Seite müsse die Politik das Versprechen des Einigungsvertrages 25 Jahre nach Mauerfall und Deutscher Einheit endlich erfüllen. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe seien die Kosten für die Angleichung des Rentenwerts aus Steuermitteln aufzubringen. Andererseits gehe es darum, Altersarmut unabhängig von regionalen Unterschieden zu bekämpfen. Hierzu müsse bereits an den Erwerbsbiografien angesetzt werden. Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob bei einer Angleichung des Rentenwerts Ost zwingend auch die Umwertung der ostdeutschen Entgelte entfallen müsse. Mit dieser wird nach geltendem Recht dem durchschnittlich niedrigeren Verdienstniveau im Osten Rechnung getragen. Die Tagungsdokumentation steht unter "Downloads" zur Verfügung.

Das Bündnis für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern besteht seit 2006. In ihm setzen sich Gewerkschaften und Sozialverbände für eine Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West ein. Hierzu wurde schon 2006 der in Fachkreisen als „ver.di-Modell“ bezeichnete Vorschlag eines „Angleichungszuschlags im Stufenmodell“ entwickelt.  Dem Bündnis gehören die Gewerkschaften GEW, EVG, GdP und ver.di sowie die Verbände Sozialverband Deutschland SoVD, Volkssolidarität, Arbeiterwohlfahrt AWO, Deutscher Beamtenbund und Deutscher BundeswehrVerband an.