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Broschüre „Steuern zahlen, aber richtig“ mit Tipps für Frauen

Das Ehegattensplitting wird 60 - und von vielen dafür kritisiert, eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen zu verhindern. Tatsächlich ist die von Frauen oft gewählte Steuerklasse V teuer. Ein Leitfaden gibt unter anderem Tipps zum Wechsel.

Foto: Pixabay / CC0

Jubiläum eines umstrittenen Gesetzes: Das gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitisch umstrittene Ehegattensplitting wird 60. Seit 1958 wird in Deutschland zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnerinnen und -partnern das Splittingverfahren angewendet. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen beider ermittelt und halbiert, für das halbierte Einkommen wird die Steuer nach geltendem Steuertarif berechnet und verdoppelt.

Gleichstellungspolitisch steht das Splitting in der Kritik, weil es falsche Anreize setze: Frauen blieben zu Hause, Männer verdienten das Geld. Laut Hans-Böckler-Stiftung ist das Ehegattensplitting ein wichtiger Grund für die relativ geringe Beteiligung verheirateter Frauen am Arbeitsmarkt. Die Sachverständigenkommission des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung plädiert zumindest für eine Streichung der für Frauen wegen hoher Abzüge ungünstigen Lohnsteuerklasse V.

Steuertipps für Frauen

In der Ehe gibt es derweil weitere Möglichkeiten zur Wahl der Steuerklassen: Das rheinland-pfälzische Frauenministerium veröffentlichte zusammen mit dem Landesfrauenrat und der Steuerberaterkammer den „Steuerleitfaden zur Wahl der richtigen Steuerklasse – (nicht nur) für Frauen“. Die Broschüre bietet eine Übersicht über die Steuerklassen und gibt Informationen zu verschiedenen Kombinationen. Sie zeigt Wahlmöglichkeiten auf und weist auf deren Vor- und Nachteile hin. Zudem stellt sie die Auswirkungen der Steuerklassenwahl auf Lohnersatzleistungen und Elterngeld dar. Darüber hinaus zeigt sie auf, wie wichtig ein eigenes Einkommen für beide Partner ist - insbesondere im Fall einer Scheidung.

Im Vorwort der 17 Seiten langen Broschüre „Steuern zahlen, aber richtig“ heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Sie sind auch gleich verantwortlich für ihre Existenzsicherung.“ Statt nur das höchstmögliche gemeinsame monatliche Haushaltseinkommen ins Kalkül zu ziehen, sei es wichtig für Frauen, mit Blick auf den Erwerb eigener Absprüche wie Rente oder Arbeitslosengeld auch das eigene Einkommen zu berücksichtigen. Thematisiert werden zudem existenzgefährdende Risiken oder die Insolvenz eines der Partner.

„Die vorgesehenen marginalen Änderungen beim Lohnsteuerverfahren sind nicht geeignet, die Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen spürbar zu reduzieren.“ (Maria Wersig)

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisierte jüngst unzureichende Änderungen bei der Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen im Nationalen Reformprogramm 2018. djb-Präsidentin Maria Wersig sagte: „Die vorgesehenen marginalen Änderungen beim Lohnsteuerverfahren sind nicht geeignet, die Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen spürbar zu reduzieren. Was fehlt, sind effektive Reformen, die den Wechsel in reguläre existenzsichernde Beschäftigung erleichtern und Fehlanreize zu Lasten von Frauen im Steuer- und Sozialversicherungssystem abbauen.“ Eine effektive Maßnahme wäre die Streichung der Lohnsteuerklasse V, ein weiterer Schritt eine gleichstellungsorientierte Berücksichtigung der Kosten für die Betreuung von Kindern als erwerbsbedingte Aufwendungen.

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